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Klage auf Feststellung einer Nichtschuld (Volljährigenunterhalt)

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_90/2021 vom 1. Februar 2022

Das Bundesgericht entschied im vorliegenden Urteil vom 1. Februar 2022, dass Volljährigenunterhalt bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung geschuldet ist. Ob die Ausbildung abgeschlossen ist, ist eine Resolutivbedingung. Deren Eintritt kann der Unterhaltsschuldner feststellen lassen. Einer Abänderung des die Unterhaltspflicht statuierenden Entscheids bedarf es nicht. Der Unterhaltsschuldner kann sich für die Feststellungsklage jedoch nur auf den allgemeinem Beklagtengerichtsstand stützen.
iusNet FamR 04.03.2022

Abweisung des Prozesskostenvorschusses mangels Glaubhaftmachung der Mittellosigkeit

Kommentierung
Verfahrensrecht

Urteil des Zürcher Obergerichts LY210010 vom 15. Juli 2021

- aktualisiert - 
Das Zürcher Obergericht setzt sich im Entscheid LY210010 vom 15. Juli 2021 mit der Frage auseinander, wann im Rahmen der Beurteilung eines Gesuchs um Ausrichtung eines Prozesskostenvorschusses ein Vermögensverzehr - und damit die für die Gewährung des Gesuchs nötige Mittellosigkeit - glaubhaft dargelegt wurde. Die Anforderungen sind hoch. Die Kommentierung setzt sich mit den Erwägungen des Obergerichts auseinander und würdigt diese kritisch. Die Autorin gelangt zum Schluss, dass die strenge Praxis der Gerichte zu Rechtsunsicherheit auf Seiten der Rechtssuchenden und zur Erschwerung der anwaltlichen Tätigkeit führt. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid.
Franziska Mulle
iusNet FamR 18.02.2022

Vervielfachung des Grundbetrags und hypothetisches Einkommen der Unterhaltsberechtigten

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_108/2020 vom 7. Dezember 2021

Mit Urteil vom 7. Dezember 2021 entschied das Bundesgericht, dass es im Rahmen der einstufigen Berechnungsmethode zulässig ist, in sehr guten finanziellen Verhältnissen den Grundbetrag zu vervielfachen. Ferner entschied es, dass für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Seiten der unterhaltsberechtigten Partei keine Mankosituation vorliegen müsse. Ausreichend sei vielmehr, dass keine Aussicht auf Wiederaufnahme des Zusammenlebens bestehe, sodass die Eigenverantwortung und damit die Pflicht zur eigenen Erwerbstätigkeit vorgehe.
iusNet FamR 28.02.2022

Elternschaftsurlaub

Gesetzgebung
Familienpolitik

Motion 21.4212

Der Bundesrat wird mit vorliegender Motion beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub auch der mit der Mutter verheirateten Ehefrau (Co-Mutter) zu gewähren. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme, mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über die Ehe für alle werde die Co-Mutter dem Vater gleichgestellt, weshalb die Bestimmungen des Vaterschaftsurlaubs auch auf sie anzuwenden sind. Eine materielle Gesetzesänderung brauche es nicht. Es werde aber geprüft, die Bezeichnung als Elternschaftsentschädigung anzupassen.
Der Bundesrat wird mit vorliegender Motion beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub auch der mit der Mutter verheirateten Ehefrau (Co-Mutter) zu gewähren. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme, mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über die Ehe für alle werde die Co-Mutter dem Vater gleichgestellt, weshalb die Bestimmungen des Vaterschaftsurlaubs auch auf sie anzuwenden sind. Eine materielle Gesetzesänderung brauche es nicht. Es werde aber geprüft, die Bezeichnung als Elternschaftsentschädigung anzupassen.
iusNet FamR 17.02.2022

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