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Gegenstandslosigkeit der Scheidungsklage zufolge Säumnis der klägerischen Partei bei gegenseitigem Scheidungswillen

Kommentierung
Verfahrensrecht
Im Urteil LC210006 setzt sich das Obergericht des Kantons Zürich mit einem vorinstanzlichen Abschreibungsentscheid zufolge Gegenstandslosigkeit einer Scheidungsklage auseinander. Im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidungsklage hatten die Parteien bereits seit über zwei Jahren getrennt gelebt und der Beklagte seinerseits beantragte – anlässlich der Einigungsverhandlung – die Scheidung der Ehe. Da es zu keiner Einigung kam, wurde der Klägerin eine Frist zur Klagebegründung angesetzt, welche nach 40 Tagen unbenützt abgelaufen war. Infolgedessen wurde die Scheidungsklage zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Gegen den Abschreibungsentscheid erhob der Beklagte Berufung. Das Obergericht bestätigt den erstinstanzlichen Entscheid.
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Fair aufgeteilte elterliche Sorge bei Trennungen und Scheidungen

Gesetzgebung
Familienpolitik
Mit Interpellation 21.4322 wurde der Bundesrat gefragt, ob er Familiengerichte einführen will und ob er die Beistandslösung für Kinder als zielführend erachtet und ob und wie er die Situation von Kindern in der Trennung verbessern möchte. In seiner Antwort verweist der Bundesrat auf die laufende Revision der Zivilprozessordnung. Im Rat wurde das Geschäft noch nicht behandelt.
Mittels Interpellation wurde der Bundesrat gefragt, ob er Familiengerichte einführen will und ob er die Beistandslösung für Kinder als zielführend erachtet und ob und wie er die Situation von Kindern in der Trennung verbessern möchte. In seiner Antwort verweist der Bundesrat auf die laufende Revision der Zivilprozessordnung. Im Rat wurde das Geschäft noch nicht behandelt.
iusNet FamR 17.01.2022

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit und Schiedsspruch im Güterrecht

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_907/2019 vom 27. August 2021

Das Bundesgericht setzt sich in diesem Entscheid mit der Frage der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit einer 50-jährigen Frau auseinander, die während der Ehe nicht gearbeitet hat. Ausserdem urteilt es über die Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Verbindlichkeit eines Schiedsspruchs im Güterrecht.
iusNet FamR 17.01.2022

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