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Elternschaftsurlaub

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Elternschaftsurlaub

I. Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Anpassung der Rechtsgrundlagen zu unterbreiten, damit der 2-wöchige "Vaterschaftsurlaub" im Sinne eines Elternschaftsurlaubs für alle Eltern - und damit auch für Frauenpaare - gilt.

II. Begründung

Am 26. September 2021 hat die Stimmbevölkerung und haben sämtliche Kantone die "Ehe für alle" mit 64,1 Prozent angenommen. Damit erhalten verheiratete Frauenpaare den Zugang zu Samenbanken in der Schweiz und die damit verbundene originäre Elternschaft beider Frauen. Die Kinder erhalten von Geburt an zwei Elternteile, was ein grosser Fortschritt im Sinne des Kindeswohl ist, weil die Kinder so auch beim Tod eines Elternteils rechtlich abgesichert sind.

Am 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub mit 60,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub, finanziert über die EO, beziehen. Die Vorlage hatte u.a. zum Ziel, das Eltern-Kind-Verhältnis zu stärken und die Gleichstellung beider Elternteile zu verbessern. Gemäss Ausführungen des Bundesamts für Sozialversicherungen...

iusNet FamR 17.02.2022

 

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