Vielen Eltern gelingt es, ihre Konflikte nicht zulasten ihrer Kinder auszutragen. Dennoch benötigt eine stattliche Zahl getrennter Eltern Ressourcen des professionellen behördlichen Kindesschutzes. Die von Kindesschutzbehörden und Gerichten angeordneten Kindesschutzmassnahmen zur Entlastung der von Elternkonflikten geplagten Kindern lösen aber bei vielen Beteiligten immer wieder Frust aus. Als Kampfzone missbrauchte Besuchsrechtsbeistandschaften, nicht durchsetzbare Besuchsrechte oder Kinder, die von den Eltern als Interessensvertreter eingesetzt werden, erschweren die Arbeit. Es besteht Diskussionsbedarf, wie hochstrittige Eltern im Rahmen des behördlichen Kindesschutzes in ihrer Verantwortung gestärkt werden können.