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Inkrafttreten der Änderung der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2025

Inkrafttreten der Änderung der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2025

Gesetzgebung

Inkrafttreten der Änderung der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2025

Umfassende ZPO-Revision 1

Am 1. Januar 2025 ist es soweit, die Änderungen der Zivilprozessordnung treten in Kraft. Ein kurzer Überblick über die neusten Änderungen:

  • Die Prozesskostenvorschüsse betragen grundsätzlich noch maximal die Hälfte des mutmasslichen Gesamtbetrages;
  • Förderung des Schlichtungsverfahrens und Erweiterung der Kompetenz der Schlichtungsbehörden;
  • Vereinfachung der Verfahrenskoordination für die Behandlung und Entscheidung mehrerer Streitgegenstände bzw. Klagen oder Gesuche; 
  • Verbesserung des Familienverfahrensrechts;
  • Schaffung internationaler Handelsgerichte durch die Kantone;
  • Einführung von elektronischen Ton- und Bildübertragungen in Zivilprozessen unter bestimmten Voraussetzungen.

Es handelt sich um die erste umfassende Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung seit dem 1. Januar 2011. 

 

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iusNet FamR 25.09.2023

 

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