Inkrafttreten der Änderung der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2025
Inkrafttreten der Änderung der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2025
Gesetzgebung
Inkrafttreten der Änderung der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2025
Umfassende ZPO-Revision 1
Am 1. Januar 2025 ist es soweit, die Änderungen der Zivilprozessordnung treten in Kraft. Ein kurzer Überblick über die neusten Änderungen:
- Die Prozesskostenvorschüsse betragen grundsätzlich noch maximal die Hälfte des mutmasslichen Gesamtbetrages;
- Förderung des Schlichtungsverfahrens und Erweiterung der Kompetenz der Schlichtungsbehörden;
- Vereinfachung der Verfahrenskoordination für die Behandlung und Entscheidung mehrerer Streitgegenstände bzw. Klagen oder Gesuche;
- Verbesserung des Familienverfahrensrechts;
- Schaffung internationaler Handelsgerichte durch die Kantone;
- Einführung von elektronischen Ton- und Bildübertragungen in Zivilprozessen unter bestimmten Voraussetzungen.
Es handelt sich um die erste umfassende Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung seit dem 1. Januar 2011.
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