Das Bundesgericht setzt sich in BGE 148 III 384 mit dem Kindesverhältnis nach einer Geburt durch Leihmutterschaft auseinander. Es hält fest, dass die ausländische Geburtsurkunde keinen anzuerkennenden ausländischen Entscheid darstellt. Daher muss für die Eintragung der Wunscheltern auf die Regelungen des anwendbaren Rechts abgestellt werden. Im Schweizer Recht kann das Kindesverhältnis zu den Wunscheltern nach Leihmutterschaft wie folgt hergestellt werden: Der Wunschvater als Samenspender kann seine rechtliche Vaterschaft unverzüglich mit einer Kindesanerkennung bewirken. Der Wunschmutter steht danach die Stiefkindadoption offen.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass ausländische Geburtsurkunden von Kindern, die mittels Leihmutterschaft zur Welt kommen, in der Schweiz nicht anerkannt werden. Die Frage der Entstehung des Kindsverhältnisses und Eintragung der Kinder im Zivilstandsregister richtet sich nach schweizerischem Recht. Als rechtliche Mutter der Kinder und alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge gilt daher die Leihmutter. Zweiter Elternteil ist der genetische Vater der Kinder, da der im Ausland geschlossene Leihmutterschaftsvertrag als Vaterschaftsanerkennung zu werten ist. Mit Urteil vom 1. Juli 2022 bestätigte das Bundesgericht diese Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall (vgl. BGE 148 III 384).
Das Bundesgericht hielt in einem neuen Leitentscheid (BGE 148 III 353) fest, dass kein Betreuungsunterhalt mehr geschuldet ist, wenn der betreuende Elternteil sich wieder verheiratet und die Lebenshaltungskosten vom neuen Ehegatten getragen werden. Durch die Deckung der Lebenshaltungskosten in der ehelichen Gemeinschaft liegt kein Manko vor, das über einen Betreuungsunterhalt auszugleichen wäre. Vor Eheschluss besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage zur Berücksichtigung der Leistungen des Partners an die Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils.
Das Bundesgericht entscheidet im zur Publikation vorgesehenen Entscheid, dass der Mutter kein Manko entsteht, wenn der neue Ehegatte ihre Lebenshaltungskosten deckt, sodass kein Betreuungsunterhalt durch den ersten Vater geschuldet ist. Ausserdem äussert es sich zur Höhe des Überschussanteils, zum Volljährigenunterhalt und zu den Ansprüchen der unverheirateten Mutter.
Referent: Beat Franz, Notar, Stiftungsratsmitglied Stiftung Schweizerisches Notariat (Tagungsleitung)
Weiterbildungsseminar für Notarinnen und Notare, Urkundspersonen, Anwältinnen und Anwälte, Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter, Richterinnen und Richter, sowie weitere interessierte Juristinnen und Juristen.
Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, Klimawandel und Energiekrise stellen grosse Belastungen dar, die auch Kinder und Jugendliche stark beeinflussen.
In unserer Reihe "Weiterbildungs-Tagung Kinderrechte" suchen wir den Austausch über die Resilienzförderung in der aktuellen Lage:
Weiterbildungs-Tagung Kinderrechte 2023
Welche Kinder und Jugendliche sind trotz aller Widrigkeiten gut durch die jüngsten Belastungen gekommen? Und welches sind die Lessons learned aus der jüngsten Zeit? Was trägt und darf beibehalten bzw. gestärkt werden? Und welches sind neue Ideen für die Zukunft, um Kinder und Jugendliche in ihrer Resilienz zu unterstützen?
Dazu bringen wir Fachleute aus pädagogischen, psychologischen, sozio-kulturellen und institutionellen Bereichen ins Gespräch. Eine Veranstaltung des Ausbildungsinstituts perspectiva in Zusammenarbeit mit dem Kinderbüro Basel. Für Fachpersonen und Interessierte aus allen Bereichen, die für und mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Armut kann sich sehr ungünstig auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, deren künftige Entwicklung und Entfaltung sowie soziale und berufliche Integration auswirken. Sozialämter haben deshalb ihren Bedürfnissen und ihrer angemessenen Förderung besondere Beachtung zu schenken. Mit Blick auf das Kindeswohl muss für sie eine altersgerechte Entfaltungsmöglichkeit gewährleistet und Chancengleichheit mit Kindern in günstigen Verhältnissen angestrebt werden.
Dieses Seminar gibt Impulse für die künftige Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Anhand von Praxisbeispielen und gegenseitigem Austausch können die Seminarteilnehmer/-innen zielorientierte Methoden erarbeiten.