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11. Schweizer Familienrecht§Tage

Veranstaltungen
Familienpolitik
Donnerstag, 5. September 2024 - 13:30 bis Freitag, 6. September 2024 - 16:45
Am 5./6. September 2024 veranstalten die Juristische Fakultät der Universität Basel und FamPra.ch die 11. Schweizer Familienrecht§Tage in Basel. Im Zentrum dieser Fachtagung steht wiederum eine kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen im Zusammenhang mit der Familie und dem Familienrecht. Die Schweizer Familienrecht§Tage bieten eine Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis sowie zwischen Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Disziplinen und Berufsfelder. Sie richten sich daher nicht nur an Juristinnen und Juristen, sondern auch an andere sich beruflich mit Familie und Familienrecht Befassende; so namentlich an Interessierte aus den Sozialwissenschaften, der Sozialarbeit und den medizinischen Berufen. Die zweitägige Veranstaltung beinhaltet neben wissenschaftlichen Vorträgen fünf Arbeitskreise. Letztere ermöglichen die vertiefende Arbeit zu konkreten familienrechtlichen Fragestellungen und einen interdisziplinären Austausch. Die in den Arbeitskreisen erarbeiteten Ergebnisse sowie die Plenumsreferate werden im Anschluss an die Tagung in der Schriftenreihe der FamPra.ch veröffentlicht. Wir freuen uns sehr, Sie an der diesjährigen Tagung begrüssen zu dürfen! Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat

Überschussverteilung bei unverheirateten Eltern

Kommentierung

Urteil des Bundesgerichts 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023

Lange war die Frage offen, wie der Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern zu ermitteln ist bzw. welche "grosse und kleine Köpfe" dabei zu berücksichtigen sind. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Bundesgerichtsentscheid 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023, welcher sich erstmals unter voller Kognition mit dieser Thematik befasste.
Flavia Dudler
iusNet FamR 21.11.2023

Abänderung von vorsorglichen Massnahmen

Rechtsprechung
Ehescheidung

BGer 5A_325/2023 vom 5. Oktober 2023

Im Urteil 5A_325/2023 vom 5. Oktober 2023 befasst sich das höchste Gericht mit den Voraussetzungen für die Abänderungen von vorsorglichen Massnahmen im Scheidungsverfahren. Ebenfalls geklärt wird die Frage, ob die Vorinstanz dem Beschwerdeführer zu Unrecht vorgeworfen hat, sich mit dem blossen Hinweis auf eine frühere Prozesshandlung begnügt zu haben.
iusNet FamR 21.11.2023

Eheschutzmassnahmen

Rechtsprechung
Eheschutz

BGer 5A_861/2022 vom 15. Juni 2023

Im Urteil 5A_861/2022 vom 15. Juni 2023 setzt sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob mit der Verpflichtung eines Ehegatten, für die Unterhaltszahlung sein Vermögen in Form von Immobilien anzutasten während der andere Ehegatte über Vermögen in Form von Bankguthaben verfügt, das Gleichheitsprinzip unter Ehegatten verletzt worden ist.
iusNet FamR 21.11.2023

Ombudsstelle für Kinderrechte

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Motion 19.3633 vom 17.06.2019

In Fällen, in denen die Kindeseltern ihre Verantwortung als primäre Rechtsvertretungen ihrer Kinder nicht wahrnehmen können, ist das Recht der Kinder auf Information und Beratung, auf Gehör und auf Schutz bedroht. Die vorliegende Motion vertritt den Standpunkt, dass die heute vorhandenen Stellen im Kinder- und Jugendbereich nicht über die nötigen Kompetenzen im rechtlichen Kontext verfügen. Beratungen haben gezeigt, dass die aktuellen Strukturen und Instrumente auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene nicht ausreichen, um das rechtliche Vakuum zu füllen und die Lücken zu schliessen.
In Fällen, in denen die Kindeseltern ihre Verantwortung als primäre Rechtsvertretungen ihrer Kinder nicht wahrnehmen können, ist das Recht der Kinder auf Information und Beratung, auf Gehör und auf Schutz bedroht. Die vorliegende Motion vertritt den Standpunkt, dass die heute vorhandenen Stellen im Kinder- und Jugendbereich nicht über die nötigen Kompetenzen im rechtlichen Kontext verfügen.
iusNet FamR 21.11.2023

Situation von Kindern inhaftierter Eltern

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Interpellation 23.3744 vom 15.06.2023

Im Auftrag des Bundesrates liess das Bundesamt für Justiz (BJ) eine externe Studie zur Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil ausarbeiten. Im darauf basierenden Bericht des EJPD wurde anerkannt, dass die Sensibilisierung der Akteure für das Thema in den letzten Jahren zwar zugenommen hat, die Förderung der Beziehungspflege von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil jedoch weitgehend von privaten Initiativen abhängig ist.
Im Auftrag des Bundesrates liess das Bundesamt für Justiz (BJ) eine externe Studie zur Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil ausarbeiten. Der darauf basierende Bericht des EJPD brachte neue Erkenntnisse ans Licht und Bewegung in die Gesetzgebung.
iusNet FamR 21.11.2023

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