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Ombudsstelle für Kinderrechte

Ombudsstelle für Kinderrechte

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Ombudsstelle für Kinderrechte

In Fällen, in denen die Kindeseltern ihre Verantwortung als primäre Rechtsvertretungen ihrer Kinder nicht wahrnehmen können, ist das Recht der Kinder auf Information und Beratung, auf Gehör und auf Schutz bedroht. Zu denken sei beispielsweise an Interessenkonflikten in umstrittenen Scheidungen oder an Waisenkinder. Im Gegensatz zu den Erwachsenen stehen den Kindern keine rechtlichen Anlaufstellen zur Verfügung. Auch können sie keinen Anwalt mandatieren, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Um die Rechtsansprüche von Kindern einzulösen, fordert die Motion die Errichtung einer nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte. Eine solche würde nicht nur die einzelnen Kinder und Jugendlichen, die sie anrufen, stärken, sondern auch die Kindgerechtigkeit des Justizsystems insgesamt und das Qualitätsmanagement des Rechtssystems fördern. Eine Ombudsstelle hätte keine Weisungsbefugnis und würde damit keine Einmischung in die Hoheit der Kantone bedeuten. 

Entgegen den Antworten des Bundesrates auf die Interpellation 19.3405 und auf die...

iusNet FamR 21.11.2023

 

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