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Elterliche Sorge

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht

Elterliche Sorge

Im Urteil 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023 äussert sich das Bundesgericht zur seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts bestehenden Problematik über die Kompetenzattraktion des mit der Unterhalsklage befassten Gerichts, welches befugt ist, auch über die elterliche Sorge sowie die weiteren Kinderbelange zu entscheiden und dadurch in die Rechtsstellung einer Person eingreift, die nicht Verfahrenspartei ist.
iusNet FamR 22.08.2023

Auskunftsbegehren nach Art. 170 ZGB

Rechtsprechung
Ehescheidung
Güterrecht
Unterhaltsrecht

Auskunftsbegehren nach Art. 170 ZGB

Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 5A_939/2022 vom 6. Juni 2023 seine Rechtsprechung zum Umfang der Auskunftspflicht nach Art. 170 ZGB. Unterlagen, die vom auskunftsersuchenden Ehegatten selbst erhältlich gemacht werden können, wie z.B. zusammen mit den Steuererklärungen eingereichte Lohnausweise, können nicht gestützt auf Art. 170 ZGB vom anderen Ehegatten verlangt werden. Unterlagen zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in den Steuererklärungen können nur dann vom anderen Ehegatten verlangt werden, wenn bereits im erstinstanzlichen Verfahren glaubhaft geltend gemacht wurde, die Angaben in den Steuererklärungen entsprächen nicht der Richtigkeit.
iusNet FamR 25.07.2023

Verschlechterungsverbot, alternierende Obhut und Kostenverteilung

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Verschlechterungsverbot, alternierende Obhut und Kostenverteilung

In diesem Fall konnte sich das Bundesgericht gleich zu mehreren Fragen äussern. Es hielt zunächst fest, dass unter Geltung des Offizialgrundsatzes kein Verschlechterungsverbot gilt, dass die alternierende Obhut nicht der gesetzliche Regelfall, sondern einzelfallweise zu prüfen ist, und dass eine Abweichung von der hälftigen Kostenteilung durchaus geboten sein kann.
iusNet FamR 23.07.2023

Gleichbehandlung ehelicher und ausserehelicher Kinder

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Gleichbehandlung ehelicher und ausserehelicher Kinder

Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, wonach die Mutter wegen der Betreuung des ausserehelichen Sohnes nicht Vollzeit arbeiten kann. Eine Ungleichbehandlung zum Vollzeit arbeitenden und die beiden älteren gemeinsamen Töchter betreuenden Vater wird verneint.
iusNet FamR 13.07.2023

Teilurteil im Scheidungspunkt

Rechtsprechung
Ehescheidung

Teilurteil im Scheidungspunkt

Das Bundesgericht bejaht das Interesse des 83-jährigen Ehemannes, seine langjährige Lebenspartnerin heiraten zu können. Da der Scheidungsgrund (Art. 114) liquid sei, das Scheidungsverfahren bereits lange dauere, der Ehemann sich allerdings in fortgeschrittenem Alter befinde und an einer schweren, potentiell tödlichen Krankheit leide, wurde sein Antrag auf Erlass eines Teilurteils im Scheidungspunkt gutgeheissen.
iusNet FamR 26.06.2023

Wegfall der Zuständigkeit nach erteilter Bewilligung zum Aufenthaltswechsel durch die KESB

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht

Wegfall der Zuständigkeit nach erteilter Bewilligung zum Aufenthaltswechsel durch die KESB

Genehmigt die KESB den Wechsel des Aufenthaltsortes des Kindes ins Ausland, entfällt die innerstaatliche Zuständigkeit.
iusNet FamR 02.06.2023

Berechnung und Verteilung des Kindesunterhalts bei alternierender Betreuung

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Berechnung und Verteilung des Kindesunterhalts bei alternierender Betreuung

Im Entscheid 5A_330/2022 vom 27. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Kindesunterhaltsbeitrages bei alternierender Obhut. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz willkürlich sei und hält fest, dass die gesamten Kinderkosten (inkl. Wohnkostenanteil bei jedem Elternteil) entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern auf diese zu verteilen sind, wobei berücksichtigt werden muss, welche Kosten bei welchem Elternteil anfallen. Der Überschussanteil des Kindes ist bei je hälftiger Betreuung auch je hälftig auf die beiden Haushalte zu verteilen.
iusNet FamR 24.05.2023

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