Gleichbehandlung ehelicher und ausserehelicher Kinder
Gleichbehandlung ehelicher und ausserehelicher Kinder
Gleichbehandlung ehelicher und ausserehelicher Kinder
I. Sachverhalt
Mann und Frau heirateten im 2009, die gemeinsamen Töchter kamen im 2009 und 2012 zur Welt. Die Mutter hat zudem einen 2019 geborenen ausserehelichen Sohn. Seit 2020 ist die Scheidung hängig. Im 2021 beantragt der Mutter, die Obhut über die beiden Kinder dem Vater zuzuteilen und ihr persönlichen Unterhalt zu zahlen. Dem Antrag wurde vom Bezirksgericht entsprochen, das Kantonsgericht Luzern wies die dagegen erhobene Berufung des Vaters ab. Vor Bundesgericht beantragt er eine Reduktion der Unterhaltsbeiträge an die Mutter.
II. Erwägungen
3.2. (...) Der Vater verkennt die Rechtslage. Zwar trifft es zu, dass das Bundesgericht in BGE 129 III 417 E. 2.2 festgehalten hat, dass der Ehegatte dem untreuen Partner nicht direkt in der Erfüllung seiner elterlichen Unterhaltspflicht beistehen muss. Eine solche direkte Unterstützung findet im vorliegenden Fall indes gar nicht statt, muss der Vater doch keinen Unterhalt für das von einem Dritten gezeugte Kind bezahlen. Die Unterstützung erfolgt bloss indirekt, indem die Vorinstanz der Mutter wegen dieses Kindes keine Erwerbstätigkeit von 100% zumutet. Solches hat das...
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