Einigungsversuch und pauschale Nebenkosten
Einigungsversuch und pauschale Nebenkosten
Einigungsversuch und pauschale Nebenkosten
I. Sachverhalt
Mutter und Vater haben 2011 ein gemeinsames Kind bekommen und 2012 einen Unterhaltsvertrag geschlossen, der genehmigt wurde. Im 2019 beantragt die Mutter bei der KESB die Abänderung des Unterhaltsvertrages. Die KESB berechnete den Unterhaltsanspruch des Kindes neu und schlug einen neuen Unterhaltsvertrag vor. Der Vater bestritt einzelne Bedarfspositionen daraus, woraufhin die KESB das Verfahren mangels Einigung formlos abschrieb und die Parteien auf den Gerichtsweg verwies. Das Kantonsgericht Nidwalden verpflichtete den Vater daraufhin zu Zahlung von mehr Unterhalt, was das Obergericht nochmals erhöhte. Dagegen wehrt sich der Vater vor Bundesgericht,
II. Erwägungen
2. In der Hauptsache umstritten ist, ob ein rechtsgenüglicher Vermittlungsversuch vor Klageeinreichung stattgefunden hat.
2.1. Gemäss Art. 198 lit. bbis ZPO entfällt das Schlichtungsverfahren bei Klagen über den Unterhalt des Kindes und weitere Kinderbelange, wenn vor der Klage ein Elternteil die Kindesschutzbehörde angerufen hat. Dieser Ausnahmetatbestand vom Schlichtungsobligatorium wurde erst im Zuge der Revision des...
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