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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
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Unterhaltsrecht
Zumutbarkeit des Volljährigenunterhalts
Das Bundesgericht präzisiert im vorliegenden Fall, wann das Kind die schlechte Beziehung zu den Eltern schuldhaft verursacht hat.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern
Im Urteil 5A_597/2022 vom 7. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Überschussanteils eines Kindes unverheirateter Eltern. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz, den Überschuss des Unterhaltsschuldners im Verhältnis 2:1 auf diesen und seine Kind zu verteilen, nicht willkürlich sei. Offen bleibt, wie das Bundesgericht die Frage bei voller Kognition entschieden hätte.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Kindesunterhalt: Aktivlegitimation, hypothetisches Einkommen Unterhaltsschuldner, Ausnahme vom Schulstufenmodell
Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 5A_745/2022 vom 31. Januar 2023 seine Rechtsprechung zur Aktiv- und Passivlegitimation des Kindes im Unterhaltsprozess, unabhängig von der Bevorschussung des Unterhalts durch das Gemeinwesen. Es schützt sodann die Vorgehensweise der kantonalen Gerichte, dem unterhaltspflichtigen Vater ein hypothetisches Einkommen als Maler anzurechnen, trotz Abwesenheit vom erlernten Beruf seit 13 Jahren. Schliesslich enthält der Entscheid Erwägungen dazu, wann das Schulstufenmodell nicht strikt angewendet wird.
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Unterhaltsrecht
Einkommen des volljährigen Kindes
Das Bundesgericht entscheidet, dass der Umfang, in welchem das Einkommen des erwachsenen Kindes diesem angerechnet wird, weiterhin im Ermessen des Gerichts liegt.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Neuregelung der elterlichen Sorge: Art. 298b oder Art. 298d ZGB?
Das Bundesgericht hält in seinem Entscheid vom 21. September 2022 fest, dass die Neuregelung der elterlichen Sorge einerseits veränderte Verhältnisse voraussetzt und andererseits bei Beibehaltung der geltenden Regelung das Kindswohl ernsthaft gefährdet sein müsste. Die Kommentierung analysiert und kritisiert diese Entscheidung.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht
Wegzug nach Hamburg bewilligt
Das Bundesgericht schützt den Entscheid der Vorinstanz, der Mutter zusammen mit den Kindern den Wegzug ins Ausland zu bewilligen, was diese im laufenden Berufungsverfahren bereits getan hat.
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Verfahrensrecht
Aufhebung des Entscheids zufolge örtlicher Unzuständigkeit der KESB
Zieht das Kind aus dem Zuständigkeitsbereich der KESB weg, darf diese nicht mehr entscheiden. Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgericht Luzern, das den Entscheid der unzuständigen KESB geschützt hatte, auf.
Eheschutz
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht
Wechsel der internationalen Zuständigkeit infolge Aufenthaltswechsel des Kindes
Das Bundesgericht kassiert den Entscheid der Vorinstanz, da dieses nach dem Wohnortswechsel des Kindes im laufenden Verfahren international nicht mehr zuständig war. Der Vater hat nicht rechtzeitig ein Rückführungsgesuch nach HKÜ gestellt, welches den Zuständigkeitswechsel blockiert hätte, sodass die alleinige Obhut gemäss Entscheid der Erstinstanz bei der Mutter bliebt.
Unterhaltsrecht
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Ehescheidung
Gleichwertigkeit von Geld- und Naturalunterhalt und Anrechnung eines hypothetischen Einkommens
Im Urteil 5A_337/2022 vom 8. November 2022 setzt sich das Bundesgericht einerseits mit der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Seiten des Unterhaltspflichtigen und andererseits mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt auseinander. Insbesondere legt es den Gesetzestext von Art. 276 ZGB im Zusammenhang mit der Ausnahme zum Grundsatz der Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt teleologisch aus.
Eheschutz
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Einmalige Kinderanhörung / Strafandrohung zur Durchsetzung des Besuchsrechts
Das Bundesgericht schützt den Entscheid der Vorinstanzen, die Kinder nur einmal im Verfahren anzuhören und der Mutter unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB die Weisung zu erteilen, das angeordnete Besuchsrecht zu gewährleisten sowie die telefonische Kommunikation zwischen dem Vater und den Kindern zuzulassen und aktiv zu fördern.
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