Einmalige Kinderanhörung / Strafandrohung zur Durchsetzung des Besuchsrechts
Einmalige Kinderanhörung / Strafandrohung zur Durchsetzung des Besuchsrechts
Einmalige Kinderanhörung / Strafandrohung zur Durchsetzung des Besuchsrechts
I. Sachverhalt
Die Eltern sind seit 2011 verheiratet, haben die 2011 und 2014 geborenen Kinder miteinander und sind seit 2019 getrennt. Mit Eheschutzentscheid vom August 2020 wurde dem Vater ein gerichtsübliches Besuchsrecht zugesprochen. Der Mutter wurde unter Strafandrohung von Art. 292 StGB die Weisung erteilt, das angeordnete Besuchsrecht zu gewährleisten. Die dagegen von beiden erhobene Berufung wurde teilweise gutgeheissen. Der Mutter wurde im Berufungsentscheid zudem die Weisung erteilt, die telefonische Kommunikation zwischen dem Vater und den Kindern zuzulassen und aktiv zu fördern. Dagegen gelangt die Mutter ans Bundesgericht.
II. Erwägungen
3. Strittig ist, ob die Vorinstanz die Kinder zu Recht nicht (erneut) angehört hat.
3.1. Gemäss Art. 298 Abs. 1 ZPO wird das Kind durch das Gericht oder durch eine beauftragte Drittperson in geeigneter Weise persönlich angehört, sofern sein Alter oder andere wichtige Gründe nicht dagegen sprechen. Diese Anhörung hat grundsätzlich von Amtes wegen stattzufinden. Die Pflicht, ein Kind anzuhören, besteht in der Regel nur einmal im Verfahren,...
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