Im Urteil 5A_420/2022 vom 5. Dezember 2022 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob frei werdende Mittel, die zuvor für den Kindesunterhalt verbraucht wurden, bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt werden. In Präzisierung seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach solche Mittel vermutungsweise zugunsten der ehelichen Lebenshaltung verwendet worden wären, erwägt das Bundesgericht, diese Vermutung greife nur dann, wenn die Mittel in einer gewissen zeitlichen Nähe zur Trennung frei werden. Zudem ist die Ehedauer zu berücksichtigen und weitere Umstände, welche die Ehe ausgemacht haben.