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Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Kindesunterhalt

Zur Frage, ob bei nicht miteinander verheirateten Eltern für den betreuenden (statt zahlenden) Elternteil ebenfalls ein «grosser Kopf» zu berücksichtigen ist, hat sich das höchste Gericht bislang noch nie spezifisch geäussert. Festgehalten wurde bisher lediglich, dass der Überschussanteil des Kindes nicht anhand addierter Überschüsse beider Elternteile bemessen werden darf, wenn nur der eine Elternteil zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet ist. Mit dieser spannenden Frage setzte sich das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023 näher auseinander.
iusNet FamR 25.09.2023

Verschlechterungsverbot, alternierende Obhut und Kostenverteilung

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Verschlechterungsverbot, alternierende Obhut und Kostenverteilung

In diesem Fall konnte sich das Bundesgericht gleich zu mehreren Fragen äussern. Es hielt zunächst fest, dass unter Geltung des Offizialgrundsatzes kein Verschlechterungsverbot gilt, dass die alternierende Obhut nicht der gesetzliche Regelfall, sondern einzelfallweise zu prüfen ist, und dass eine Abweichung von der hälftigen Kostenteilung durchaus geboten sein kann.
iusNet FamR 23.07.2023

Berechnung und Verteilung des Kindesunterhalts bei alternierender Betreuung

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Berechnung und Verteilung des Kindesunterhalts bei alternierender Betreuung

Im Entscheid 5A_330/2022 vom 27. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Kindesunterhaltsbeitrages bei alternierender Obhut. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz willkürlich sei und hält fest, dass die gesamten Kinderkosten (inkl. Wohnkostenanteil bei jedem Elternteil) entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern auf diese zu verteilen sind, wobei berücksichtigt werden muss, welche Kosten bei welchem Elternteil anfallen. Der Überschussanteil des Kindes ist bei je hälftiger Betreuung auch je hälftig auf die beiden Haushalte zu verteilen.
iusNet FamR 24.05.2023

Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern

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Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern

Im Urteil 5A_597/2022 vom 7. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Überschussanteils eines Kindes unverheirateter Eltern. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz, den Überschuss des Unterhaltsschuldners im Verhältnis 2:1 auf diesen und seine Kind zu verteilen, nicht willkürlich sei. Offen bleibt, wie das Bundesgericht die Frage bei voller Kognition entschieden hätte.

Kindesunterhalt: Aktivlegitimation, hypothetisches Einkommen Unterhaltsschuldner, Ausnahme vom Schulstufenmodell

Rechtsprechung
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Kindesunterhalt: Aktivlegitimation, hypothetisches Einkommen Unterhaltsschuldner, Ausnahme vom Schulstufenmodell

Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 5A_745/2022 vom 31. Januar 2023 seine Rechtsprechung zur Aktiv- und Passivlegitimation des Kindes im Unterhaltsprozess, unabhängig von der Bevorschussung des Unterhalts durch das Gemeinwesen. Es schützt sodann die Vorgehensweise der kantonalen Gerichte, dem unterhaltspflichtigen Vater ein hypothetisches Einkommen als Maler anzurechnen, trotz Abwesenheit vom erlernten Beruf seit 13 Jahren. Schliesslich enthält der Entscheid Erwägungen dazu, wann das Schulstufenmodell nicht strikt angewendet wird.
iusNet FamR 21.03.2023

Keine Beteiligung des hauptbetreuenden Elternteils am Barunterhalt des Kindes

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Ehescheidung
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Keine Beteiligung des hauptbetreuenden Elternteils am Barunterhalt des Kindes

Das Bundesgericht betont die strenge Pflicht, sich bei bestehenden Unterhaltspflichten um ein höheres Erwerbseinkommen zu bemühen, und hält fest, dass sich der hauptbetreuende Elternteil nicht am Barunterhalt des Kindes beteiligen muss. Hat der hauptbetreuende Elternteil einen Überschuss, während der andere aufs familienrechtliche Existenzminimum gesetzt wird, ist dies gesetzeskonform, da Art. 276 ZGB nicht zum Ziel hat, eine finanzielle Gleichstellung der Eltern zu bewirken.
iusNet FamR 06.12.2022

Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens

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Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens

In BGE 148 III 270 und BGE 148 III 296 vom 12. Januar 2022 ändert das Bundesgericht seine Praxis zur Legitimation des Gemeinwesens, wenn dieses Kindesunterhalt bevorschusst. Unabhängig davon, ob und ab wann bzw. wie lange eine Bevorschussung besteht, sind immer nur der Unterhaltsschuldner und das Kind (oder dessen gesetzlicher Vertreter als Prozesstandschafter) die Prozessparteien, aber nie das bevorschussende Gemeinwesen. Hingegen ist aufgrund des ausdrücklichen Willens des Gesetzgebers das Gemeinwesen legitimiert, eine Schuldneranweisung zu verlangen.
iusNet FamR 24.11.2022

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