Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens
Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens
Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens
I. Sachverhalt
Mit genehmigtem Unterhaltsvertrag vom 2010 verpflichtete sich der Vater zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge an seinen 2007 geborenen Sohn. Die Unterhaltsbeiträge werden von vom Gemeinwesen bevorschusst. Mit Schlichtungsgesuch vom Mai 2016 und sodann mit (einzig) gegen den Sohn eingereichter Klage vom November 2016 beantragte der Vater, die Unterhaltspflicht sei mit Wirkung ab Juni 2015 aufzuheben. Mit Urteil vom September 2018 wies das Bezirksgericht die Klage mangels Passivlegitimation ab, soweit es um bereits bevorschusste Unterhaltsbeiträge ging, hielt aber dafür, dass das Miteinklagen des Gemeinwesens für zukünftige Unterhaltsansprüche nicht nötig sei und setzte deshalb die Unterhaltsbeiträge für die Zukunft herab. Gegen dieses Urteil erhob der Sohn Berufung und verlangte Unterhalt gemäss dem genehmigten Vertrag. Mit Berufungsantwort und Anschlussberufung, in welcher als gegnerische Prozesspartei nebst dem Sohn auch das Gemeinwesen aufgeführt wurde, beantragte der Vater die Abweisung der Berufung und die Aufhebung der Unterhaltspflicht ab Juni 2015, eventualiter ab Rechtskraft des Urteils. Mit (einzig den Sohn als beklagte Partei...
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