Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen
Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Werden Unterhaltsbeiträge als vorsorgliche Massnahmen festgelegt, können im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen keine abweichenden Unterhaltsbeiträge ausgesprochen werden. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft.
Anders als der Nationalrat hat der Ständerat den Pikettdienst an Gerichten abgelehnt. Die übrigen in der Sommersession 2022 behandelten Themen wurden vom Ständerat nicht behandelt.
Der Bundesrat soll die Einführung von Familiengerichten prüfen. Der Nationalrat überwies das entsprechende Postulat. Das Familiengericht soll sich aus Fachleuten zusammensetzen und für alle familienrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein. Bevor ein Familienstreit vor Gericht kommt, soll nach dem Willen des Nationalrats ein obligatorisches Schlichtungsverfahren mit im Familienrecht bewanderten Fachleuten stattfinden. Dieses müsste unentgeltlich sein.
Berechnung der Betreuungsanteile und Aufteilung des Barunterhalts der Kinder bei alleiniger Obhut
Das Bundesgericht hält es nicht für willkürlich, wenn der Kinderbarunterhalt bei einem ausgedehnten Wochenendbesuchsrecht trotz alleiniger Obhut gemäss den Betreuungsanteilen auf die Eltern verteilt wird. Die Ermittlung der Betreuungsanteile der Eltern erfolgt nach einer bereits zum zweiten Mal angewandten Methode.
Wegfall des Betreuungsunterhalts für voreheliche Kinder bei Heirat der hauptbetreuenden Person
Das Bundesgericht hielt in einem neuen Leitentscheid (BGE 148 III 353) fest, dass kein Betreuungsunterhalt geschuldet ist, wenn der betreuende Elternteil sich wieder verheiratet und die Lebenshaltungskosten vom neuen Ehegatten getragen werden. Diesfalls liege kein Manko vor, das über einen Betreuungsunterhalt auszugleichen wäre.
Das Bundesgericht entscheidet, dass die Kosten des Fahrzeugs im Notbedarf desjenigen zu berücksichtigen sind, der sie trägt, wenn dieses dem anderen zur Nutzung zugewiesen wird. Das gilt auch dann, wenn es kein Kompetenzcharakter hat, aber eine gemeinsame eheliche Anschaffung war.
Keine Willkür bei rückwirkender Anrechnung eines hypothetischen Einkommens
Das Bundesgericht verneint das Vorliegen von Willkür, wenn die Vorinstanz der unterhaltsberechtigten Ehegattin bereits ab einem vor dem Berufungsentscheid liegenden Zeitpunkt – mithin rückwirkend – ein hypothetisches Einkommen anrechnet. Sodann seien die durch den Wegfall des Kindesunterhalts frei werdenden Mittel im Gegensatz zu einer nachgewiesenen Sparquote im Rahmen der zweistufigen Unterhaltsberechnungsmethode nicht zu Gunsten des unterhaltsverpflichteten Ehegatten von einer Verteilung auszuklammern.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Kinder nach der Einführung der "Ehe für Alle"
Am 1. Juli 2022 tritt in Kraft, was einige lang ersehnten. Mit der Einführung der «Ehe Für Alle» wird erstmals die originäre Elternschaft für lesbische Ehepaare Realität. Werdende Regenbogenfamilien können sich somit mindestens in einigen Situationen über verstärkte rechtliche Absicherung der Eltern-Kind-Beziehung freuen. Worauf müssen gleichgeschlechtliche Partner mit Kinderwunsch trotzdem achten und welche Herausforderungen bleiben trotz veränderter Gesetzeslage? Der nachfolgende Artikel behandelt diese Aspekte und versucht aufzuzeigen, welche Rechtsänderungen zukünftig wünschenswert wären.
Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht zu erstellen und zu prüfen, ob die Schweiz ergänzend zur Ehe ein neues Rechtsinstitut mit weniger umfassenden Rechtsfolgen nach dem Modell des französischen
«Pacte civil de solidarité» (Pacs), das allen Paaren offen steht, einführen könnte. Am 30. März 2022 legte er seinen Bericht vor. Auf 61 Seiten werden darin die aktuelle Rechtslage des Konkubinates untersucht und die möglichen Grundzüge einer neuen Rechtsform für nichteheliche Paarbeziehungen in der Schweiz skizziert.
Per 1. Juli 2022 tritt die Gesetzesänderung betreffend Ehe für alle vollständig in Kraft. Geändert werden neben Bestimmungen des Zivilgesetzbuches ZGB auch das Partnerschaftsgesetz PartG, das Gesetz über das Internationale Privatrecht IPRG sowie das Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG.