Verschlechterungsverbot, alternierende Obhut und Kostenverteilung
In diesem Fall konnte sich das Bundesgericht gleich zu mehreren Fragen äussern. Es hielt zunächst fest, dass unter Geltung des Offizialgrundsatzes kein Verschlechterungsverbot gilt, dass die alternierende Obhut nicht der gesetzliche Regelfall, sondern einzelfallweise zu prüfen ist, und dass eine Abweichung von der hälftigen Kostenteilung durchaus geboten sein kann.
Im Urteil 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023 äussert sich das Bundesgericht zur seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts bestehenden Problematik über die Kompetenzattraktion des mit der Unterhalsklage befassten Gerichts, welches befugt ist, auch über die elterliche Sorge sowie die weiteren Kinderbelange zu entscheiden und dadurch in die Rechtsstellung einer Person eingreift, die nicht Verfahrenspartei ist.
Die Pflegekindverordnung (PAVO), welche die Aufnahme von Minderjährigen ausserhalb ihrer Familie regelt, ist aus der Zeit gefallen und revisionsbedürftig. Sie trat 1978 in Kraft und wurde 2012 zuletzt partiell revidiert. Der Bundesrat bejaht den grossen Handlungsbedarf.
Revision eines Urteils, welches die Rückführung eines Kindes anordnet
Im Urteil 5A_355/2023 vom 13.07.2023 äussert sich das Bundesgericht über die Anwendung des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE). Dabei setzt sich das höchste Gericht mit den Voraussetzungen für die Änderung eines Rückführungsentscheids i.S.v. Art. 13 BG-KKE auseinander.
Im Entscheid BGer 5A_558/2023 vom 28. August 2023 hatte sich das Bundesgericht mit der Zulässigkeit der sofortigen Vollstreckbarkeit eines Zwischenentscheids auseinanderzusetzen, bei welchem den betreffenden Parteien ausschliesslich das Urteilsdispositiv mitgeteilt worden ist. Dabei präsentiert das höchste Gericht unter Berücksichtigung der revidierten Zivilprozessordnung mögliche Lösungswege und erläutert, unter welchen Voraussetzungen dem Antrag auf aufschiebende Wirkung in Sorgerechtsverfahren stattgegeben wird.
Zur Frage, ob bei nicht miteinander verheirateten Eltern für den betreuenden (statt zahlenden) Elternteil ebenfalls ein «grosser Kopf» zu berücksichtigen ist, hat sich das höchste Gericht bislang noch nie spezifisch geäussert. Festgehalten wurde bisher lediglich, dass der Überschussanteil des Kindes nicht anhand addierter Überschüsse beider Elternteile bemessen werden darf, wenn nur der eine Elternteil zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet ist. Mit dieser spannenden Frage setzte sich das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023 näher auseinander.
Anordnung zur Teilnahme an Sitzungen gegen häusliche Gewalt (Art. 307 Abs. 3 ZGB)
Im Urteil 5A_64/2023 vom 21. Juni 2023 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Anordnung einer Therapie gegen den Willen der Eltern mit Art. 307 Abs. 3 ZGB vereinbar ist. Das höchste Gericht erläutert in seinem Urteil nochmals, welche Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Massnahmen erfüllt sein müssen und welche Umstände darüber hinaus zu berücksichtigen sind.
Bedeutung der psychosozialen Beziehungen bei der Anfechtung der Vaterschaft
Die vorliegende Kommentierung des Urteils 5A_178/2022 vom 4. Juli 2023 befasst sich mit der Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein wichtiger Grund i.S.v. Art. 256c Abs. 3 ZGB angenommen werden darf und geht dabei im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere auf das Kriterium der psychosozialen Beziehung zwischen dem Kind und dem Elternteil ein.
Im Urteil 5A_53/2023 vom 21. August 2023 befasste sich das höchste Gericht mit dem Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dabei ging es näher auf die Kriterien ein, welche für die Zuteilung der elterlichen Rechte durch das zuständige Gericht geprüft werden müssen, wobei diese voneinander abhängig sind. Ausserdem kann ihre Bedeutung je nach Fallkonstellation variieren.
Im Auftrag des Bundesrates liess das Bundesamt für Justiz (BJ) eine externe Studie zur Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil ausarbeiten. Der darauf basierende Bericht des EJPD brachte neue Erkenntnisse ans Licht und Bewegung in die Gesetzgebung.