Im Urteil 5A_861/2022 vom 15. Juni 2023 setzt sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob mit der Verpflichtung eines Ehegatten, für die Unterhaltszahlung sein Vermögen in Form von Immobilien anzutasten während der andere Ehegatte über Vermögen in Form von Bankguthaben verfügt, das Gleichheitsprinzip unter Ehegatten verletzt worden ist.