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Revisionsgesuch

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Revisionsgesuch

I. Sachverhalt1

A. und B. sind die unverheirateten Eltern von C. (geb. 2010). Sie leben zwischenzeitlich getrennt und übten ab 2014 die elterliche Sorge über C. gemeinsam aus. 

Mit Entscheid der KESB vom 06.07.20216 wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen. Die von A. gegen diesen Entscheid erhobenen Rechtsmittel beim Obergericht und beim Bundesgericht blieben erfolglos (vgl. Urteil 5A_18/2017 vom 15.03.2017).

Gegen das Urteil des Bundesgerichts reichte A. am 13.09.2017 eine Individualbeschwerde beim EGMR ein. Mit Urteil vom 09.03.2023 (69212/17) stellte dieser eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art.  6 Ziff. 1 EMRK fest und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück.

A. beantragte sinngemäss die revisionsweise Aufhebung des Urteils 5A_18/2017 und die Neubeurteilung der Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge an B.

II. Erwägungen 

1.1.  Das Bundesgericht kann auf seine Urteile nur zurückkommen, wenn einer der in den Art. 121 ff....

iusNetFamR 15.01.2024

 

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