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Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens

In BGE 148 III 270 und BGE 148 III 296 vom 12. Januar 2022 ändert das Bundesgericht seine Praxis zur Legitimation des Gemeinwesens, wenn dieses Kindesunterhalt bevorschusst. Unabhängig davon, ob und ab wann bzw. wie lange eine Bevorschussung besteht, sind immer nur der Unterhaltsschuldner und das Kind (oder dessen gesetzlicher Vertreter als Prozesstandschafter) die Prozessparteien, aber nie das bevorschussende Gemeinwesen. Hingegen ist aufgrund des ausdrücklichen Willens des Gesetzgebers das Gemeinwesen legitimiert, eine Schuldneranweisung zu verlangen.
iusNet FamR 24.11.2022

Aufteilung der Wohnkosten bei Konkubinat des unterhaltspflichtigen Elternteils

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Aufteilung der Wohnkosten bei Konkubinat des unterhaltspflichtigen Elternteils

Das Bundesgericht entscheidet, dass der Konkubinatspartnerin die Hälfte der Wohnkosten des unterhaltspflichtigen Partners angerechnet werden können, und weist die Sache zur Feststellung der bereits geleisteten Zahlungen an die Vorinstanz zurück.
iusNet FamR 30.11.2022

Keine rückwirkende Abänderung des Unterhalts zulasten des Kindes

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Keine rückwirkende Abänderung des Unterhalts zulasten des Kindes

Das Bundesgericht kassiert den Entscheid der Genfer Gerichte, welche den Unterhalt für den Zeitraum 20 Monate vor dem Abänderungsbegehren der Unterhaltsschuldnerin aufgehoben hatten. Besondere Gründe, die die Rückwirkung auf die Zeit vor der Gesuchseinreichung ermöglichen könnten, lagen in diesem Fall nicht vor.
iusNet FamR 26.10.2022

Abänderungsgrund Zeitablauf

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Abänderungsgrund Zeitablauf

Das Bundesgericht entschied im vorliegenden Entscheid, dass für die Abänderung der Betreuungsregelung ausreichend sein könne, wenn Zeit verstrichen ist, in der sich das Kind an Umbrüche wie Schuleintritt, Umzug und Geburt eines Geschwisterkindes gewöhnen konnte. Dies vor allem, wenn die Vorinstanzen die Neubeurteilung der Situation und die Einführung der alternierende Obhut für diesen Zeitpunkt vorbehalten hätten.
iusNet FamR 26.10.2022

Keine Lebensprägung der Ehe trotz Kind

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Keine Lebensprägung der Ehe trotz Kind

- aktualisiert - 
Für die Festlegung des gebührenden nachehelichen Unterhalts nimmt die Rechtsprechung zum Ausgangspunkt, ob eine Ehe lebensprägend war oder nicht. Weiterentwicklung des Begriffs der Lebensprägung. Nachteile, die einem Elternteil aus der (nachehelichen) Betreuung eines während der Ehe geborenen gemeinsamen Kindes erwachsen, werden neu vorrangig durch den Betreuungsunterhalt abgegolten und lassen für sich genommen eine Ehe nicht als lebensprägend erscheinen. Auch eine für weniger als ein Jahr gelebte klassische Rollenteilung (Hausgattenehe) und die berufliche Abhängigkeit eines Ehegatten vom anderen begründen die Lebensprägung nicht.
iusNet FamR 20.04.2022

Schriftliche Kommunikation ausreichend für gemeinsame elterliche Sorge

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Schriftliche Kommunikation ausreichend für gemeinsame elterliche Sorge

Das Bundesgericht teilt im vorliegenden Fall den Eltern die gemeinsame Sorge über das Kind zu, auch wenn sie sich nur minimal und nur schriftlich miteinander über die Kinderbelange austauschen können.
iusNet FamR 23.09.2022

7 Jahre Ehe, 6 Jahre Trennung mit Unterhalt: kein nachehelicher Unterhalt

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

7 Jahre Ehe, 6 Jahre Trennung mit Unterhalt: kein nachehelicher Unterhalt

Das Bundesgericht entscheidet, dass die Ehefrau nach siebenjähriger Ehe keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat bzw. dieser mit den während der sechsjährigen Trennungsdauer bezahlten Unterhaltsbeiträgen abgegolten ist. Daran ändert nichts, dass die Vorinstanzen ihr nie ein hypothetisches Einkommen angerechnet haben, musste sie doch zufolge Scheidungsklage des Mannes mit der definitiven Auflösung der Ehe rechnen.
iusNet FamR 23.09.2022

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