Rückführung des Kindes in die Türkei
Rückführung des Kindes in die Türkei
Rückführung des Kindes in die Türkei
I. Sachverhalt
Die Eltern sind türkische Staatsangehörige, die in der Türkei lebten. Im Dezember 2020 trennten sie sich. Im Oktober 2021 kam der Vater mit dem 10-jährigen Kind in die Schweiz und stelle ein Asylgesuch. Die Mutter, die mit dem anderen Kind weiterhin in der Türkei lebt, stellte zunächst in der Türkei, dann im März 2022 am Berner Obergericht das Gesuch um Rückführung des Kindes. Das Gesuch wurde im Juni 2022 abgelehnt. Dagegen wehrt sie sich erfolgreich vor Bundesgericht.
II. Erwägungen
4.9. Insgesamt ergibt sich Folgendes: Es ist nachvollziehbar, dass sich das Kind ein Leben mit seinem Vater an seinem aktuellen Aufenthaltsort wünscht, wo er sich nunmehr seit rund einem Jahr befindet und gut aufgehoben ist. Indes ist eine schwerwiegende Gefahr in physischer, insbesondere in medizinischer Hinsicht nicht ansatzweise zu sehen und eine schwerwiegende Gefahr ist auch in psychischer Hinsicht zu verneinen, da nach dem Gesagten davon auszugehen ist, dass eine Trennung vom Vater und eine Rückkehr in die Türkei für das Kind nicht einfach wäre, er sich aber im angestammten Haushalt bei seiner Mutter und seinem Bruder wieder einleben...
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