Abänderungsgrund Zeitablauf
Abänderungsgrund Zeitablauf
Abänderungsgrund Zeitablauf
sinngemässe Übersetzung
I. Sachverhalt
Vater und Mutter sind die unverheirateten Eltern des 2014 geborenen Kindes. Dieses steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge. Mit Urteil vom Juli 2018, bestätigt mit obergerichtlichem Urteil vom April 2019, wurde das Kind unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt und dem Vater ein ausgedehntes Besuchsrecht jeweils von Dienstag nach Schulschluss bis zum Donnerstagmorgen, jedes zweite Wochenende sowie während der Hälfte der Schulferien zugesprochen. Im Juni 2020 beantragte der Vater die Abänderung des Urteils und die Anordnung der alternierenden Obhut. Dies wurde gutgeheissen, auf Beschwerde der Mutter hin aber wieder aufgehoben. Dagegen wehrt sich der Vater vor Bundesgericht.
II. Erwägungen
3.3.1. In seinem Urteil vom Juli 2018 stellte das erstinstanzliche Gericht im Wesentlichen das Kriterium der Stabilität des Kindes in den Vordergrund, indem es die Obhut der Mutter zuwies: Diese Situation, die seit der Trennung der Parteien bestand, hatte es dem Kind ermöglicht, ein Gleichgewicht zu finden, und in Kürze standen zwei für das Kind wichtige Umbrüche an, nämlich...
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