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Familienrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Ehescheidung

Ehescheidung

Ehescheidung

Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit: Flight Attendant

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_7/2021 vom 2. September 2021

Das Bundesgericht setzt sich im Entscheid 5A_7/2021 vom 2. September 2021 mit den Kriterien der Zumutbarkeit und tatsächlichen Möglichkeit für die Bestimmung des hypothetischen Einkommens und deren gegenseitiger Abhängigkeit auseinander.
iusNet FamR 14.01.2022

Patchworkfamilie: Wohnkosten und Betreuungsunterhalt

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 (frz)

Im französischsprachigen Urteil 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 entschied das Bundesgericht, dass es nicht willkürlich ist, den Wohnkostenanteil der Kinder auf den gesamten Wohnkosten zu berechnen und den Rest je zur Hälfte auf die Konkubinatspartner zu verteilen. Ferner stützte das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz, wonach der Betreuungsunterhalt zu 40% auf das jüngste, nicht gemeinsame Kind und zu je 20% auf die drei älteren, gemeinsamen Kinder zu verteilen ist.
iusNet FamR 17.01.2022

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht erklärt in BGE 147 III 293 die zweistufig-konkrete Methode auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes für verbindlich. Es hält fest, dass die letzte gemeinsame Lebenshaltung sowohl Ausgangspunkt als auch Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe sind.
iusNet FamR 20.12.2021

Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht kehrt im Leitentscheid BGE 147 III 265 vom Methodenpluralismus bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab und erklärt die zweistufige Berechnungsmethode mit Überschussverteilung schweizweit als verbindlich. Bei der zweistufigen Methode werden (1) die effektiven oder hypothetischen Einkommen und (2) der Bedarf der von der Unterhaltsberechnung betroffenen Personen ermittelt. (3) Schliesslich werden die vorhandenen Ressourcen auf die beteiligten Familienmitglieder dahingehend verteilt, dass in einer bestimmten Reihenfolge das betreibungsrechtliche bzw. bei genügenden Mitteln das sog. familienrechtliche Existenzminimum der Beteiligten gedeckt und alsdann ein (4) verbleibender Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise verteilt wird. Eine nachgewiesene Sparquote ist vor der Überschussverteilung vom Überschuss abzuziehen.
iusNet FamR 19.11.2021

Nachehelicher Unterhalt: Lebensprägung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Im Leitentscheid BGE 147 III 249 hat das Bundesgericht den Begriff der Lebensprägung neu definiert. Es ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen. Doch selbst bei lebensprägender Ehe gibt es nur dann nachehelichen Unterhalt, wenn man sich nicht selbst versorgen kann. Es gilt der Primat der Eigenversorgung. Schliesslich ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich angemessen zu befristen.
iusNet FamR 12.11.2021

Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht hat im Leitentscheid BGE 147 III 308 die 45er-Regel aufgehoben. Gemäss dieser konnte Eheleuten bei einer Scheidung nach dem 45. Altersjahr die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden. Neu wird im konkreten Einzelfall zu prüfen sein, ob die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch im fortgeschrittenen Alter und nach langer Ehedauer möglich und zumutbar ist. Dadurch kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entfallen.
iusNet FamR 18.11.2021

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