Vorsorgeausgleich bei IV-Rente
Vorsorgeausgleich bei IV-Rente
Vorsorgeausgleich bei IV-Rente
I. Sachverhalt
Mann (Jg. 1950) und Frau (Jg. 1977) haben im 2005 geheiratet. 2010 ist die gemeinsame Tochter geboren. 2015 haben sich die Eheleute getrennt. Im September 2020 wurde die Ehe geschieden. Das Bezirksgericht Zürich wies die Pensionskasse des Ehemanns unter Androhung doppelter Zahlungspflicht im Unterlassungsfall an, monatlich einen bestimmten Betrag - dieser reduziert sich ab Oktober 2026 sowie ab Oktober 2028 - von den diesem zustehenden Rentenleistungen in Abzug zu bringen und direkt auf das Konto der Ehefrau zu überweisen. Weiter wies es die Pensionskasse des Ehemannes an, den Rentenanteil der Ehefrau in eine lebenslange Rente nach Art. 124a ZGB umzurechnen und zugunsten ihrer Altersvorsorge auf ihr Vorsorgekonto und ab Eintritt in das Rentenalter auf ein von ihr zu bezeichnendes Bankkonto zu übertragen
II. Erwägungen
5. Umstritten ist weiter der Vorsorgeausgleich.
5.3.2. Der Ehemann irrt, wenn er glaubt, es seien vorliegend keine während der Ehe erworbenen und daher nach Art. 122 ZGB auszugleichenden Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge erworben worden. Nach dem...
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