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Vorsorgeausgleich

Ehescheidung (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Ehescheidung

BGer 5A_336/2023 vom 17. Juli 2024

Mit der Frage ob, ein Vorbezug für Wohneigentum der beruflichen Vorsorge nach den Regeln der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen ist, wenn eine Partei zum Scheidungszeitpunkt das ordentliche Rentenalter bereits erreicht hat und der Güterstand der Gütertrennung vereinbart worden ist, setzt sich das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_336/2023 vom 17. Juli 2024 auseinander und erläutert dabei die Vorgehensweise nach Art. 124e ZGB.
iusNet FamR 25.10.2024

Keine Rückzahlungspflicht für WEF-Vorbezug bei Vermietung

Rechtsprechung
Ehescheidung
- aktualisiert - 
Das Bundesgericht äussert sich im publizierten Entscheid zur Rückzahlung des Vorbezugs von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge für die Wohneigentumsförderung und erwägt die Folgen von Einräumung von Rechten am Wohneigentum, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen. Die Vermietung einer mit dem Vorbezug von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge für die Wohneigentumsförderung finanzierten, von der versicherten Person während Jahren selber bewohnten Eigentumswohnung, durch einen unbefristeten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten beidseitig kündbaren Mietvertrag, stellt keine Einräumung eines Rechts dar, das wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommt. Eine Pflicht zur Rückzahlung des vorbezogenen Betrags besteht nicht.
iusNet FamR 12.09.2021