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Ehescheidung

Ehescheidung

Recht auf Bezeichnung der Betreuung als alternierende Obhut und Recht auf halbe Erziehungsgutschrift

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Mit dem neuen Kindesrecht ist der Begriff der alternierenden Obhut in das Gesetz aufgenommen worden. Wann das Recht eines Elternteils besteht, die Betreuung als alternierende Obhut bezeichnen zu lassen, hat das Bundesgericht im vorliegenden Urteil BGE 147 III 121 entschieden. Ausserdem hat es geklärt, wann die Erziehungsgutschriften beiden Elternteilen hälftig anzurechnen sind.
iusnet FamR 27.08.2021

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