Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses
Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses
Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses
I. Sachverhalt
Der Ehemann klagte im September 2017 auf Scheidung seiner Ehe. Das Bezirksgericht Zürich verpflichtete ihn im Januar 2018, seiner Ehefrau einen Prozesskostenvorschuss von CHF 5'000 zu bezahlen. Eine Frist setzte es zunächst nicht an. Im November 2018 setzte es ihm eine Frist von zwanzig Tagen zur Überweisung an. Im Januar 2019 wurde das Verfahren bis Ende Juni 2019 sistiert. Die Ehefrau sollte den Nachweis der Uneinbringlichkeit des ihr zugesprochenen Prozesskostenvorschusses erbringen. Der Vorschuss konnte mittels Betreibung nicht erhältlich gemacht werden, was die Ehefrau nachwies. Im Juni 2019 setzte das Bezirksgericht dem Ehemann eine erneute Frist von zwanzig Tagen zur Überweisung des Prozesskostenvorschusses an und drohte als Säumnisfolge das Nichteintreten auf die Klage an. Im September 2019 trat das Bezirksgericht auf die Scheidungsklage nicht ein.
Die dagegen erhobene Berufung des Ehemannes wies das Obergericht im Mai 2020 ab, wogegen er im Juli 2020 ans Bundesgericht gelangt.
II. Erwägungen
2. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, welche Folgen daran geknüpft werden dürfen, dass...
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