Wechsel der internationalen Zuständigkeit infolge Aufenthaltswechsel des Kindes
Das Bundesgericht kassiert den Entscheid der Vorinstanz, da dieses nach dem Wohnortswechsel des Kindes im laufenden Verfahren international nicht mehr zuständig war. Der Vater hat nicht rechtzeitig ein Rückführungsgesuch nach HKÜ gestellt, welches den Zuständigkeitswechsel blockiert hätte, sodass die alleinige Obhut gemäss Entscheid der Erstinstanz bei der Mutter bliebt.
Aufhebung des Entscheids zufolge örtlicher Unzuständigkeit der KESB
Zieht das Kind aus dem Zuständigkeitsbereich der KESB weg, darf diese nicht mehr entscheiden. Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgericht Luzern, das den Entscheid der unzuständigen KESB geschützt hatte, auf.
Das Bundesgericht schützt den Entscheid der Vorinstanz, der Mutter zusammen mit den Kindern den Wegzug ins Ausland zu bewilligen, was diese im laufenden Berufungsverfahren bereits getan hat.
Im Urteil 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023 äussert sich das Bundesgericht zur seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts bestehenden Problematik über die Kompetenzattraktion des mit der Unterhalsklage befassten Gerichts, welches befugt ist, auch über die elterliche Sorge sowie die weiteren Kinderbelange zu entscheiden und dadurch in die Rechtsstellung einer Person eingreift, die nicht Verfahrenspartei ist.
Revision eines Urteils, welches die Rückführung eines Kindes anordnet
Im Urteil 5A_355/2023 vom 13.07.2023 äussert sich das Bundesgericht über die Anwendung des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE). Dabei setzt sich das höchste Gericht mit den Voraussetzungen für die Änderung eines Rückführungsentscheids i.S.v. Art. 13 BG-KKE auseinander.
Im Entscheid BGer 5A_558/2023 vom 28. August 2023 hatte sich das Bundesgericht mit der Zulässigkeit der sofortigen Vollstreckbarkeit eines Zwischenentscheids auseinanderzusetzen, bei welchem den betreffenden Parteien ausschliesslich das Urteilsdispositiv mitgeteilt worden ist. Dabei präsentiert das höchste Gericht unter Berücksichtigung der revidierten Zivilprozessordnung mögliche Lösungswege und erläutert, unter welchen Voraussetzungen dem Antrag auf aufschiebende Wirkung in Sorgerechtsverfahren stattgegeben wird.
Eheschutzmassnahmen (Obhuts- und Betreuungsfragen)
In seinem Urteil 5A_928/2022 vom 12.10.2023 erinnert das Bundesgericht daran, welche Grundsätze für das Gericht bei der Befolgungspflicht im Zusammenhang mit Gutachten gelten und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit von einem solchen abgewichen werden kann.