Die Hilflosenentschädigung des Kindes ist nicht als Einkommen anzurechnen, weder dem Kind beim Barunterhalt noch dem obhutsberechtigten Elternteil beim Betreuungsunterhalt.
Das Bundesgericht bejaht das Interesse des 83-jährigen Ehemannes, seine langjährige Lebenspartnerin heiraten zu können. Da der Scheidungsgrund (Art. 114) liquid sei, das Scheidungsverfahren bereits lange dauere, der Ehemann sich allerdings in fortgeschrittenem Alter befinde und an einer schweren, potentiell tödlichen Krankheit leide, wurde sein Antrag auf Erlass eines Teilurteils im Scheidungspunkt gutgeheissen.
Gleichbehandlung ehelicher und ausserehelicher Kinder
Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, wonach die Mutter wegen der Betreuung des ausserehelichen Sohnes nicht Vollzeit arbeiten kann. Eine Ungleichbehandlung zum Vollzeit arbeitenden und die beiden älteren gemeinsamen Töchter betreuenden Vater wird verneint.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, wann ein Einigungsversuch vor der KESB vorliegt, und entscheidet, dass bei Liegenschaftennebenkosten mindestens eine Pauschale anzurechnen ist.
Verschlechterungsverbot, alternierende Obhut und Kostenverteilung
In diesem Fall konnte sich das Bundesgericht gleich zu mehreren Fragen äussern. Es hielt zunächst fest, dass unter Geltung des Offizialgrundsatzes kein Verschlechterungsverbot gilt, dass die alternierende Obhut nicht der gesetzliche Regelfall, sondern einzelfallweise zu prüfen ist, und dass eine Abweichung von der hälftigen Kostenteilung durchaus geboten sein kann.
Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 5A_939/2022 vom 6. Juni 2023 seine Rechtsprechung zum Umfang der Auskunftspflicht nach Art. 170 ZGB. Unterlagen, die vom auskunftsersuchenden Ehegatten selbst erhältlich gemacht werden können, wie z.B. zusammen mit den Steuererklärungen eingereichte Lohnausweise, können nicht gestützt auf Art. 170 ZGB vom anderen Ehegatten verlangt werden. Unterlagen zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in den Steuererklärungen können nur dann vom anderen Ehegatten verlangt werden, wenn bereits im erstinstanzlichen Verfahren glaubhaft geltend gemacht wurde, die Angaben in den Steuererklärungen entsprächen nicht der Richtigkeit.
Im Urteil 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023 äussert sich das Bundesgericht zur seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts bestehenden Problematik über die Kompetenzattraktion des mit der Unterhalsklage befassten Gerichts, welches befugt ist, auch über die elterliche Sorge sowie die weiteren Kinderbelange zu entscheiden und dadurch in die Rechtsstellung einer Person eingreift, die nicht Verfahrenspartei ist.
Revision eines Urteils, welches die Rückführung eines Kindes anordnet
Im Urteil 5A_355/2023 vom 13.07.2023 äussert sich das Bundesgericht über die Anwendung des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE). Dabei setzt sich das höchste Gericht mit den Voraussetzungen für die Änderung eines Rückführungsentscheids i.S.v. Art. 13 BG-KKE auseinander.