Das Bundesgericht kassiert den Entscheid der Vorinstanz, da dieses nach dem Wohnortswechsel des Kindes im laufenden Verfahren international nicht mehr zuständig war. Der Vater hat nicht rechtzeitig ein Rückführungsgesuch nach HKÜ gestellt, welches den Zuständigkeitswechsel blockiert hätte, sodass die alleinige Obhut gemäss Entscheid der Erstinstanz bei der Mutter bliebt.
Urteil des Bundesgerichts 5A_337/2022 vom 8. November 2022
Im Urteil 5A_337/2022 vom 8. November 2022 setzt sich das Bundesgericht einerseits mit der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Seiten des Unterhaltspflichtigen und andererseits mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt auseinander. Insbesondere legt es den Gesetzestext von Art. 276 ZGB im Zusammenhang mit der Ausnahme zum Grundsatz der Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt teleologisch aus.