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Bundesrat sieht Diskussionsbedarf über Reform des Abstammungsrechts

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Bundesrat sieht Diskussionsbedarf über Reform des Abstammungsrechts

Das geltende Abstammungsrecht wird der gesellschaftlichen Realität nicht mehr in jeder Hinsicht gerecht. In gewissen Bereichen besteht Diskussionsbedarf über eine Reform. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Anpassungen könnten insbesondere bei der Anfechtung der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns, bei der Regelung der privaten Samenspende sowie beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft sinnvoll sein.
iusNet FamR 17.03.2022

Abgrenzung Eheschutzverfahren / VSM Scheidungsverfahren und Novenrecht; Aufgabe der bisherigen Praxis des Zürcher Obergerichts

Kommentierung
Eheschutz
Verfahrensrecht

Abgrenzung Eheschutzverfahren / VSM Scheidungsverfahren und Novenrecht; Aufgabe der bisherigen Praxis des Zürcher Obergerichts

- aktualisiert - 
In BGE 148 III 95 setzt sich das Bundesgericht erneut mit der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Eheschutz- und dem Scheidungsgericht auseinander. Es bejaht die bis anhin umstrittene Rechtsfrage, ob das Eheschutzgericht Tatsachen, die sich erst nach Einleitung des Scheidungsverfahrens ereignet haben, bei seinem Entscheid zu berücksichtigen hat. Die neueste bundesgerichtliche Entscheidung und damit die Aufgabe der bisherigen Zürcher Praxis ist nach Dafürhalten der Autorin sehr zu begrüssen.
Daniela Fischer
iusNet FamR 17.03.2022

Rückwirkende Abänderung von Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Rückwirkende Abänderung von Kindesunterhalt

Mit französischsprachigem Urteil vom 19. November 2021 entschied das Bundesgericht, dass der Unterhaltsbeitrag für ein Kind im Scheidungsverfahren ein Jahr rückwirkend abgeändert werden könne, auch wenn bereits Eheschutz- oder vorsorgliche Massnahmen einen Unterhaltsbeitrag für das Jahr vor Rechtshängigkeit angeordnet haben.
iusNet FamR 17.03.2022

Entwicklungen im Familienrecht | Le point sur le droit de la famille

Fachbeitrag

Entwicklungen im Familienrecht | Le point sur le droit de la famille

In Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention1 ist die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt2 verabschiedet und am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden. Auch sind mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 14. Dezember 2018 per 1. Juli 2020 verschiedene Bestimmungen in ZGB3 und ZPO4 geändert worden.5 Insbesondere sieht der neue Art. 28b Abs. 3bis ZGB die Mitteilung von gerichtlichen Entscheiden betreffend Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen an die KESB und andere Behörden vor. Weitere Bestimmungen betreffen die elektronische Überwachung im Rahmen des Gewaltschutzes; sie werden erst 2022 in Kraft treten.
SJZ-RSJ 6/2021 | S. 295

«Ehe für alle» – Wie weiter? Teil II

Fachbeitrag

«Ehe für alle» – Wie weiter? Teil II

Mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die «Ehe für alle» wird die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Damit sollen auch die Regelungen zur gemeinsamen Elternschaft geklärt und der Zugang zur Samenspende für Frauenpaare erlaubt werden. – Es geht insbesondere um die Frage des «Wie weiter?» in Sachen Elternschaft mit Blick auf eine möglichst kohärente und tragfähige Gesetzeslösung für das Ehe- und Familienrecht im 21. Jahrhundert. Teil II dieses Beitrags beschäftigt sich im Schwerpunkt mit den Leitlinien für eine künftige rechtliche Zuordnung von Elternschaft und erläutert die notwendigen Schritte.
SJZ-RSJ 2/2021 | S. 75

«Ehe für alle» – Wie weiter? Teil I

Fachbeitrag

«Ehe für alle» – Wie weiter? Teil I

Mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die «Ehe für alle» wird die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Damit sollen auch die Regelungen zur gemeinsamen Elternschaft geklärt und der Zugang zur Samenspende für Frauenpaare erlaubt werden. – Es geht insbesondere um die Frage des «Wie weiter?» in Sachen Elternschaft mit Blick auf eine möglichst kohärente und tragfähige Gesetzeslösung für das Ehe- und Familienrecht im 21. Jahrhundert. Teil I beschäftigt sich mit den Meilensteinen und dem gesellschaftlichen Kontext.
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 22

Klage auf Feststellung einer Nichtschuld (Volljährigenunterhalt)

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Klage auf Feststellung einer Nichtschuld (Volljährigenunterhalt)

Das Bundesgericht entschied im vorliegenden Urteil vom 1. Februar 2022, dass Volljährigenunterhalt bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung geschuldet ist. Ob die Ausbildung abgeschlossen ist, ist eine Resolutivbedingung. Deren Eintritt kann der Unterhaltsschuldner feststellen lassen. Einer Abänderung des die Unterhaltspflicht statuierenden Entscheids bedarf es nicht. Der Unterhaltsschuldner kann sich für die Feststellungsklage jedoch nur auf den allgemeinem Beklagtengerichtsstand stützen.
iusNet FamR 04.03.2022

Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens

In BGE 148 III 270 und BGE 148 III 296 vom 12. Januar 2022 ändert das Bundesgericht seine Praxis zur Legitimation des Gemeinwesens, wenn dieses Kindesunterhalt bevorschusst. Unabhängig davon, ob und ab wann bzw. wie lange eine Bevorschussung besteht, sind immer nur der Unterhaltsschuldner und das Kind (oder dessen gesetzlicher Vertreter als Prozesstandschafter) die Prozessparteien, aber nie das bevorschussende Gemeinwesen. Hingegen ist aufgrund des ausdrücklichen Willens des Gesetzgebers das Gemeinwesen legitimiert, eine Schuldneranweisung zu verlangen.
iusNet FamR 24.11.2022

Vervielfachung des Grundbetrags und hypothetisches Einkommen der Unterhaltsberechtigten

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Vervielfachung des Grundbetrags und hypothetisches Einkommen der Unterhaltsberechtigten

Mit Urteil vom 7. Dezember 2021 entschied das Bundesgericht, dass es im Rahmen der einstufigen Berechnungsmethode zulässig ist, in sehr guten finanziellen Verhältnissen den Grundbetrag zu vervielfachen. Ferner entschied es, dass für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Seiten der unterhaltsberechtigten Partei keine Mankosituation vorliegen müsse. Ausreichend sei vielmehr, dass keine Aussicht auf Wiederaufnahme des Zusammenlebens bestehe, sodass die Eigenverantwortung und damit die Pflicht zur eigenen Erwerbstätigkeit vorgehe.
iusNet FamR 28.02.2022

Abweisung des Prozesskostenvorschusses mangels Glaubhaftmachung der Mittellosigkeit

Kommentierung
Verfahrensrecht

Entscheid vom Bundesgericht bestätigt

- aktualisiert - 
Das Zürcher Obergericht setzt sich im Entscheid LY210010 vom 15. Juli 2021 mit der Frage auseinander, wann im Rahmen der Beurteilung eines Gesuchs um Ausrichtung eines Prozesskostenvorschusses ein Vermögensverzehr - und damit die für die Gewährung des Gesuchs nötige Mittellosigkeit - glaubhaft dargelegt wurde. Die Anforderungen sind hoch. Die Kommentierung setzt sich mit den Erwägungen des Obergerichts auseinander und würdigt diese kritisch. Die Autorin gelangt zum Schluss, dass die strenge Praxis der Gerichte zu Rechtsunsicherheit auf Seiten der Rechtssuchenden und zur Erschwerung der anwaltlichen Tätigkeit führt. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid.
Franziska Mulle
iusNet FamR 18.02.2022

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