Bundesrat sieht Diskussionsbedarf über Reform des Abstammungsrechts
Bundesrat sieht Diskussionsbedarf über Reform des Abstammungsrechts
Bundesrat sieht Diskussionsbedarf über Reform des Abstammungsrechts
Das geltende Abstammungsrecht geht immer noch vom traditionellen Familienbild aus: Mann und Frau sind verheiratet und haben gemeinsame Kinder. Die Formen des Familienlebens sind im Laufe der Zeit jedoch vielfältiger geworden. Immer mehr Kinder wachsen mit nicht miteinander verheirateten Eltern auf. Trennungen und die Begründung von Patchwork-Familien führen dazu, dass nebst den Eltern weitere Personen Verantwortung für die Kinder übernehmen. Dank der Fortpflanzungsmedizin können sich zudem immer mehr Personen - allein oder in einer gleich- bzw. verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft - ihren Kinderwunsch erfüllen. Mit Blick auf das in der Verfassung verankerte Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung stellen sich im Zusammenhang mit diesen Entwicklungen allerdings verschiedene Fragen.
Bereits in seinem Bericht "Modernisierung des Familienrechts" vom 25. März 2015 hatte der Bundesrat auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Diskussion über die Modernisierung des Abstammungsrechts zu führen. Mit dem Postulat 18.3714 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates wurde er schliesslich beauftragt, den Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen und dem Parlament...
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