Das geltende Abstammungsrecht wird der gesellschaftlichen Realität nicht mehr in jeder Hinsicht gerecht. In gewissen Bereichen besteht Diskussionsbedarf über eine Reform. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Anpassungen könnten insbesondere bei der Anfechtung der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns, bei der Regelung der privaten Samenspende sowie beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft sinnvoll sein.
Das geltende Abstammungsrecht wird der gesellschaftlichen Realität nicht mehr in jeder Hinsicht gerecht. In gewissen Bereichen besteht Diskussionsbedarf über eine Reform. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Anpassungen könnten insbesondere bei der Anfechtung der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns, bei der Regelung der privaten Samenspende sowie beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft sinnvoll sein.