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Patchworkfamilie: Wohnkosten und Betreuungsunterhalt

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Patchworkfamilie: Wohnkosten und Betreuungsunterhalt

Im vorliegenden Entscheid befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, wie die Wohnkostenanteile zwischen Erwachsenen und Kindern in einer Patchworkfamilie berechnet werden und wie der Betreuungsunterhalt auf die gemeinsamen Kinder und das nicht gemeinsame Kind aufzuteilen ist.
iusNet FamR 17.01.2022

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Das Bundesgericht erklärt mit dem vorliegenden Entscheid die zweistufig-konkrete Methode auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes für verbindlich. Es hält fest, dass die letzte gemeinsame Lebenshaltung sowohl Ausgangspunkt als auch Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe sind.
iusNet FamR 20.12.2021

Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung

Das Bundesgericht kehrt im Leitentscheid BGE 147 III 265 vom Methodenpluralismus bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab und erklärt die zweistufige Berechnungsmethode mit Überschussverteilung schweizweit als verbindlich.
iusNet FamR 19.11.2021

Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel

Das Bundesgericht hat die 45er-Regel aufgehoben. Gemäss dieser konnte Eheleuten bei einer Scheidung nach dem 45. Altersjahr die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden. Neu wird im konkreten Einzelfall zu prüfen sein, ob die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch im fortgeschrittenen Alter und nach langer Ehedauer möglich und zumutbar ist. Dadurch kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entfallen.
iusNet FamR 18.11.2021

Nachehelicher Unterhalt: Lebensprägung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Nachehelicher Unterhalt: Lebensprägung

Im Leitentscheid BGE 147 III 249 hat das Bundesgericht den Begriff der Lebensprägung neu definiert. Es ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen. Doch selbst bei lebensprägender Ehe gibt es nur dann nachehelichen Unterhalt, wenn man sich nicht selbst versorgen kann. Es gilt der Primat der Eigenversorgung. Schliesslich ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich angemessen zu befristen.
iusNet FamR 12.11.2021

Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses

Rechtsprechung
Ehescheidung
Verfahrensrecht

Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht entschied in BGE 148 III 21, dass es unzulässig ist, auf die Scheidungsklage nicht einzutreten, falls der auf Scheidung klagende Ehegatte den ihm zugunsten des anderen Ehegatten auferlegten Prozesskostenvorschuss nicht bezahlt. Der Prozesskostenvorschuss ist keine Prozessvoraussetzung. Ist er nicht einbringlich, kann die beklagte Partei unentgeltlich prozessieren.
iusNet FamR 10.11.2021

Nachehelicher Unterhalt bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Ehescheidung

Nachehelicher Unterhalt bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen

Die neuen höchstrichterlichen Leitlinien zum Unterhalt haben in gewissen Bereichen Klarheit geschaffen, in anderen wiederum Fragen aufgeworfen. Namentlich wird die Praxis zeigen müssen, wann von den bundesgerichtlichen Grundsätzen abzuweichen ist. Dies betrifft unter anderem die Berechnungsmethode und die Eigenversorgung bei nachehelichem Unterhalt. Gerade bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen gilt es, den Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Kommentierung zeigt auf, welche Tendenzen dabei festzustellen sind, aber auch, wo weiterhin Klärungsbedarf besteht.
Michael Affolter
iusNet FamR 20.10.2021

Keine Rückzahlungspflicht für WEF-Vorbezug bei Vermietung

Rechtsprechung
Ehescheidung

Keine Rückzahlungspflicht für WEF-Vorbezug bei Vermietung

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht äussert sich im publizierten Entscheid zur Rückzahlung des Vorbezugs von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge für die Wohneigentumsförderung und erwägt die Folgen von Einräumung von Rechten am Wohneigentum, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen. Die Vermietung einer mit dem Vorbezug von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge für die Wohneigentumsförderung finanzierten, von der versicherten Person während Jahren selber bewohnten Eigentumswohnung, durch einen unbefristeten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten beidseitig kündbaren Mietvertrag, stellt keine Einräumung eines Rechts dar, das wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommt. Eine Pflicht zur Rückzahlung des vorbezogenen Betrags besteht nicht.
iusNet FamR 12.09.2021

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