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Anspruch auf persönlichen Verkehr zwischen einem Kind und seinem sozialen respektive nicht biologischen Wunschelternteil

Kommentierung
Eingetragene Partnerschaft
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Anspruch auf persönlichen Verkehr zwischen einem Kind und seinem sozialen respektive nicht biologischen Wunschelternteil

Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, wann einem Ex-Partner nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft das Recht auf persönlichen Verkehr zu den Kindern zusteht. Es hält fest, dass die Aufrechterhaltung der Beziehung grundsätzlich zum Wohl des Kindes ist, wenn die Rolle eines nicht biologischen Wunschelternteils übernommen wurde.
Selin Engez
iusNet FamR 17.09.2021

Vorsorgliche Massnahmen vor Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Vorsorgliche Massnahmen vor Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage

Das Bundesgericht befasst sich im Entscheid 5A_1025/2020 vom 30. August 2021 mit der Frage, ob vorsorgliche Massnahmen betreffend Kindesunterhalt und anderer Kinderbelange vor Rechtshängigkeit der Hauptklage anhängig gemacht werden können und diese hernach prosequiert werden müssen oder selbständig Gültigkeit behalten.
iusNet FamR 07.10.2021

Verzicht auf Schlichtungsverfahren bei Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Verzicht auf Schlichtungsverfahren bei Kindesunterhalt

Im Urteil 5A_1006/2020 vom 16. März 2021 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Klage auf Kindesunterhalt ohne vorgängiges Schlichtungsverfahren eingereicht werden kann, wenn sie mit vorsorglichen Massnahmen kombiniert wird. Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob diese Kombination zulässig ist, ob bei der Kombination das Schlichtungsgesuch entfällt und ob konkludent auf das Schlichtungsverfahren verzichtet werden kann.
iusNet FamR 7.10.2021

Nachehelicher Unterhalt bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Ehescheidung

Nachehelicher Unterhalt bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen

Die neuen höchstrichterlichen Leitlinien zum Unterhalt haben in gewissen Bereichen Klarheit geschaffen, in anderen wiederum Fragen aufgeworfen. Namentlich wird die Praxis zeigen müssen, wann von den bundesgerichtlichen Grundsätzen abzuweichen ist. Dies betrifft unter anderem die Berechnungsmethode und die Eigenversorgung bei nachehelichem Unterhalt. Gerade bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen gilt es, den Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Kommentierung zeigt auf, welche Tendenzen dabei festzustellen sind, aber auch, wo weiterhin Klärungsbedarf besteht.
Michael Affolter
iusNet FamR 20.10.2021

Kein Schlichtungsverfahren bei Unterhaltsklage?

Fachbeitrag
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Kein Schlichtungsverfahren bei Unterhaltsklage?

Der Beitrag befasst sich mit dem obligatorischen Schlichtungsverfahren bei selbständigen Unterhaltsklagen. Er untersucht die geltende Rechtslage, erläutert die Umsetzung in einzelnen Kantonen und beantwortet aufgrund der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Schlichtungsverfahren entfällt.
Annekatrin Wortha
iusNet FamR 20.10.2021

Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses

Rechtsprechung
Ehescheidung
Verfahrensrecht

Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht entschied in BGE 148 III 21, dass es unzulässig ist, auf die Scheidungsklage nicht einzutreten, falls der auf Scheidung klagende Ehegatte den ihm zugunsten des anderen Ehegatten auferlegten Prozesskostenvorschuss nicht bezahlt. Der Prozesskostenvorschuss ist keine Prozessvoraussetzung. Ist er nicht einbringlich, kann die beklagte Partei unentgeltlich prozessieren.
iusNet FamR 10.11.2021

Nachehelicher Unterhalt: Lebensprägung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Nachehelicher Unterhalt: Lebensprägung

Im Leitentscheid BGE 147 III 249 hat das Bundesgericht den Begriff der Lebensprägung neu definiert. Es ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen. Doch selbst bei lebensprägender Ehe gibt es nur dann nachehelichen Unterhalt, wenn man sich nicht selbst versorgen kann. Es gilt der Primat der Eigenversorgung. Schliesslich ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich angemessen zu befristen.
iusNet FamR 12.11.2021

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