Im Urteil 5A_576/2023 vom 08.03.2024 hatte das Bundesgericht über die Höhe der Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung zu befinden, welche unter Berücksichtigung des kantonalen Rechts über das Mass dessen hinausgeht, was für Fälle der betreffenden Art üblicherweise geboten und damit als entschädigungspflichtig angesehen wird.