Kosten und Auslagen (Änderung der Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)
Kosten und Auslagen (Änderung der Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)
Kosten und Auslagen (Änderung der Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)
Erwägungen1
1. Das Urteil des Kantonsgerichts Waadt vom 26.02.2021 bestätigte den Eheschutz-Massnahmeentscheid vom 15.10.2023.
1.1.2. Im Zusammenhang mit der Unterhaltszahlungspflicht reichte A.A. beim Kantonsgericht Freiburg Berufung ein, welche teilweise gutgeheissen wurde. Die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren wurden zu drei Viertel B.A. und zu einem Viertel A.A. auferlegt, unter Vorbehalt der gewährten Prozesskostenhilfe. Die Kosten des Berufungsverfahrens folgten der gleichen Aufteilung. Der Ausgang des Berufungsverfahrens führe gemäss den kantonalen Richtern nicht zu einer Änderung der Kostenverteilung des erstinstanzlichen Verfahrens gemäss Art. 318 Abs. 3 ZPO.
1.2. Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde vom 16.05.2023 beantragte A.A. beim Bundesgericht die Änderung des vorinstanzlichen Urteils dahingehend, dass die Kosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung) der ersten Instanz, unter Berücksichtigung der gewährten Prozesskostenhilfe, B.A. aufzuerlegen seien. Dreiviertel (d.h. Fr. 750.-...
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