Urteil des Bundesgerichts 5A_379/2021 vom 21. Februar 2022
Das Bundesgericht entscheidet in 5A_379/2021 über die Zusprechung einer Parteientschädigung im erstinstanzlichen Kindesschutzverfahren und den Antrag auf deren Aufhebung und Zusprechung einer eigenen Parteientschädigung im Rechtsmittelverfahren.