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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht
Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen
Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Werden Unterhaltsbeiträge als vorsorgliche Massnahmen festgelegt, können im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen keine abweichenden Unterhaltsbeiträge ausgesprochen werden. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Keine Anerkennung ausländischer Geburtsurkunden in Leihmutterschaftsfällen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass ausländische Geburtsurkunden von Kindern, die mittels Leihmutterschaft zur Welt kommen, in der Schweiz nicht anerkannt werden. Die Frage der Entstehung des Kindsverhältnisses und Eintragung der Kinder im Zivilstandsregister richtet sich nach schweizerischem Recht. Als rechtliche Mutter der Kinder und alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge gilt daher die Leihmutter. Zweiter Elternteil ist der genetische Vater der Kinder, da der im Ausland geschlossene Leihmutterschaftsvertrag als Vaterschaftsanerkennung zu werten ist. Mit Urteil vom 1. Juli 2022 bestätigte das Bundesgericht diese Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall (vgl. BGE 148 III 384).
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht
Keine Eintragung der Wunscheltern bei Leihmutterschaft gestützt auf Geburtsurkunde
Eine georgische Geburtsurkunde stellt keine ausländische Entscheidung im Sinne von Art. 70 IPRG dar Führen die in der Schweiz domizilierten Wunscheltern in Georgien eine Leihmutterschaft durch und ist schweizerisches Abstammungsrecht anwendbar, so entsteht das Kindesverhältnis zur Leihmutter von Gesetzes wegen mit der Geburt des Kindes. Der Wunschvater, der im konkreten Fall Samenspender ist, kann das Kindesverhältnis durch Anerkennung herstellen und die Wunschmutter hat die Möglichkeit der Stiefkindadoption. Vereinbarkeit mit der EMRK.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Schriftliche Kommunikation ausreichend für gemeinsame elterliche Sorge
Das Bundesgericht teilt im vorliegenden Fall den Eltern die gemeinsame Sorge über das Kind zu, auch wenn sie sich nur minimal und nur schriftlich miteinander über die Kinderbelange austauschen können.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht
Widerruf der Ermächtigung zur Prozessführung durch das volljährige Kind
Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Urteil erstmals mit der Frage des Widerrufs der Ermächtigung zur Prozessführung des volljährigen Kindes auseinander.
Eheschutz
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Wohnsitz des Kindes bei alternierender Obhut
Das Bundesgericht entschied vorliegend, dass bei alternierender Obhut der Wohnsitz des Kindes autoritativ festgelegt werden müsse. Dabei auf die Dauer bzw. Länge des Schulwegs abzustellen, sei zulässig.
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Kindesunterhalt: Betreuungsanteil und Erwerbspensum
Das Bundesgericht klärt, dass ein Betreuungsanteil von 20 Prozent keine alternierende Obhut begründet und dass ein Vollzeiterwerb auch bei Kinderbetreuung unter der Woche zumutbar ist.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht
Rückführung des Kindes in die Türkei
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Berner Obergerichts auf und ordnet die Rückführung des Kindes zur Mutter in die Türkei trotz einjährigen Aufenthalts mit dem Vater in der Schweiz an.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Abänderungsgrund Zeitablauf
Das Bundesgericht entschied im vorliegenden Entscheid, dass für die Abänderung der Betreuungsregelung ausreichend sein könne, wenn Zeit verstrichen ist, in der sich das Kind an Umbrüche wie Schuleintritt, Umzug und Geburt eines Geschwisterkindes gewöhnen konnte. Dies vor allem, wenn die Vorinstanzen die Neubeurteilung der Situation und die Einführung der alternierende Obhut für diesen Zeitpunkt vorbehalten hätten.
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Keine Beteiligung des hauptbetreuenden Elternteils am Barunterhalt des Kindes
Das Bundesgericht betont die strenge Pflicht, sich bei bestehenden Unterhaltspflichten um ein höheres Erwerbseinkommen zu bemühen, und hält fest, dass sich der hauptbetreuende Elternteil nicht am Barunterhalt des Kindes beteiligen muss. Hat der hauptbetreuende Elternteil einen Überschuss, während der andere aufs familienrechtliche Existenzminimum gesetzt wird, ist dies gesetzeskonform, da Art. 276 ZGB nicht zum Ziel hat, eine finanzielle Gleichstellung der Eltern zu bewirken.
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