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Scheidung

Nachehelicher Unterhalt bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Ehescheidung

Bundesgerichtsentscheid 5A_747/2020 vom 29. Juni 2021

Die neuen höchstrichterlichen Leitlinien zum Unterhalt haben in gewissen Bereichen Klarheit geschaffen, in anderen wiederum Fragen aufgeworfen. Namentlich wird die Praxis zeigen müssen, wann von den bundesgerichtlichen Grundsätzen abzuweichen ist. Dies betrifft unter anderem die Berechnungsmethode und die Eigenversorgung bei nachehelichem Unterhalt. Gerade bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen gilt es, den Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Kommentierung zeigt auf, welche Tendenzen dabei festzustellen sind, aber auch, wo weiterhin Klärungsbedarf besteht.
Michael Affolter
iusNet FamR 20.10.2021

Kein Unterhalt aus Millionenerbe

Kommentierung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht legt im vorliegenden Entscheid ausführlich die Voraussetzungen des Vermögensverzehrs im Unterhaltsrecht dar. Es kommt zum Schluss, dass Erbvermögen grundsätzlich nicht für die Sicherstellung des Unterhalts beigezogen werden könne, es sei denn, es liege ein begründeter Ausnahmefall vor. Wann von einem solchen auszugehen ist, lässt das Bundesgericht allerdings offen. Dieser Beitrag widmet sich einerseits der Frage nach dem Ausnahmefall. Andererseits beleuchtet er die Überlegungen, die hinter der Unterscheidung zwischen Erb- und sonstigem Vermögen stehen und wirft die Frage auf, ob die Unterscheidung gerechtfertigt ist.
Eva Viola Bohnenblust
iusNet FamR 27.08.2021

Recht auf Bezeichnung der Betreuung als alternierende Obhut und Recht auf halbe Erziehungsgutschrift

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
In BGE 147 III 121 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Anspruch besteht, die Betreuung als alternierende Obhut zu bezeichnen, wenn beide Eltern einen ähnlichen Anteil bei der Betreuung der Kinder leisten. Ist dies der Fall, muss das Gericht zusätzlich den Wohnsitz der Kinder festlegen. Ausserdem besteht bei der hälftigen Betreuung auch der Anspruch auf die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften, es sei denn, ein Elternteil hätte einen grösseren Erwerbsausfall zu verzeichnen.
iusNet FamR 27.08.2021

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