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Familienrecht > Rechtsprechung

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Das Bundesgericht erklärt mit dem vorliegenden Entscheid die zweistufig-konkrete Methode auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes für verbindlich. Es hält fest, dass die letzte gemeinsame Lebenshaltung sowohl Ausgangspunkt als auch Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe sind.
iusNet FamR 20.12.2021

Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung

Das Bundesgericht kehrt im Leitentscheid BGE 147 III 265 vom Methodenpluralismus bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab und erklärt die zweistufige Berechnungsmethode mit Überschussverteilung schweizweit als verbindlich.
iusNet FamR 19.11.2021

Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der 45er-Regel

Das Bundesgericht hat die 45er-Regel aufgehoben. Gemäss dieser konnte Eheleuten bei einer Scheidung nach dem 45. Altersjahr die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden. Neu wird im konkreten Einzelfall zu prüfen sein, ob die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch im fortgeschrittenen Alter und nach langer Ehedauer möglich und zumutbar ist. Dadurch kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entfallen.
iusNet FamR 18.11.2021

Nachehelicher Unterhalt: Lebensprägung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Nachehelicher Unterhalt: Lebensprägung

Im Leitentscheid BGE 147 III 249 hat das Bundesgericht den Begriff der Lebensprägung neu definiert. Es ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen. Doch selbst bei lebensprägender Ehe gibt es nur dann nachehelichen Unterhalt, wenn man sich nicht selbst versorgen kann. Es gilt der Primat der Eigenversorgung. Schliesslich ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich angemessen zu befristen.
iusNet FamR 12.11.2021

Recht auf Bezeichnung der Betreuung als alternierende Obhut und Recht auf halbe Erziehungsgutschrift

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Recht auf Bezeichnung der Betreuung als alternierende Obhut und Recht auf halbe Erziehungsgutschrift

Mit dem neuen Kindesrecht ist der Begriff der alternierenden Obhut in das Gesetz aufgenommen worden. Wann das Recht eines Elternteils besteht, die Betreuung als alternierende Obhut bezeichnen zu lassen, hat das Bundesgericht im vorliegenden Urteil BGE 147 III 121 entschieden. Ausserdem hat es geklärt, wann die Erziehungsgutschriften beiden Elternteilen hälftig anzurechnen sind.
iusNet FamR 27.08.2021

Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses

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Ehescheidung
Verfahrensrecht

Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht entschied in BGE 148 III 21, dass es unzulässig ist, auf die Scheidungsklage nicht einzutreten, falls der auf Scheidung klagende Ehegatte den ihm zugunsten des anderen Ehegatten auferlegten Prozesskostenvorschuss nicht bezahlt. Der Prozesskostenvorschuss ist keine Prozessvoraussetzung. Ist er nicht einbringlich, kann die beklagte Partei unentgeltlich prozessieren.
iusNet FamR 10.11.2021

Berücksichtigung von frei werdenden Mitteln durch Wegfall des Kindesunterhalts bei der Berechnung des gebührenden ehelichen und nachehelichen Unterhalts

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Berücksichtigung von frei werdenden Mitteln durch Wegfall des Kindesunterhalts bei der Berechnung des gebührenden ehelichen und nachehelichen Unterhalts

Im Urteil 5A_420/2022 vom 5. Dezember 2022 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob frei werdende Mittel, die zuvor für den Kindesunterhalt verbraucht wurden, bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt werden. In Präzisierung seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach solche Mittel vermutungsweise zugunsten der ehelichen Lebenshaltung verwendet worden wären, erwägt das Bundesgericht, diese Vermutung greife nur dann, wenn die Mittel in einer gewissen zeitlichen Nähe zur Trennung frei werden. Zudem ist die Ehedauer zu berücksichtigen und weitere Umstände, welche die Ehe ausgemacht haben.

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