Im Urteil 5A_1006/2020 vom 16. März 2021 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Klage auf Kindesunterhalt ohne vorgängiges Schlichtungsverfahren eingereicht werden kann, wenn sie mit vorsorglichen Massnahmen kombiniert wird. Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob diese Kombination zulässig ist, ob bei der Kombination das Schlichtungsgesuch entfällt und ob konkludent auf das Schlichtungsverfahren verzichtet werden kann.