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KENNENLERN-AUSGABE

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Das neue mehrstufige Informationssystem iusNet Familienrecht liefert Ihnen mit dem regelmässigen Newsletter jeden Monat einen kompakten Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zu Themengebieten wie Ehe- und Scheidungsrecht, Unterhalt, Güterrecht, Kindesrecht und Kindesschutz u.v.m.

Die Inhalte gliedern sich in folgende Rubriken:

  • Rechtsprechung: Die iusNet-Redaktion wählt zentrale Entscheide aus und fasst diese für Sie zusammen.
  • Gesetzgebung: Die Redaktion liefert Ihnen fundierte Informationen zu aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung.
  • Kommentierung: Das iusNet-Autorenteam analysiert und kommentiert die zusammengefassten Urteile und Entwicklungen der Rechtsetzung und Gesetzgebung.
  • Fachbeiträge: Spezialisierte iusNet-Autoren greifen aktuelle Themen aus dem Familienrecht auf und setzen sich mit den Entwicklungen und Herausforderungen für die Rechtspraxis in kompakter Form auseinander.

Die Online-Plattform iusNet Familienrecht enthält nebst sämtlichen Inhalten aus dem Newsletter weitere Entscheide, Informationen zu Gesetzgebung, Kommentierungen sowie Fachbeiträge. Eine hilfreiche Suchfunktion führt Sie treffsicher zu den gewünschten Ergebnissen.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Beiträgen aus dem ersten Newsletter. Nutzen auch Sie das mehrstufige Informationssystem von iusNet und sparen Sie wertvolle Arbeitszeit!

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Rechtsprechung

 

Eheschutz

Eheschutz

Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht
Vermögensverzehr für Unterhaltszahlungen
Urteile des Bundesgerichts 5A_582/2018, 5A_588/2018 (vereinigt)
Das Bundesgericht hat im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil entschieden, dass Vermögen zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen angezehrt werden darf, sofern es sich nicht um Erbschaftsvermögen handelt. Handelt es sich um Erbschaftsvermögen, muss ein Ausnahmefall vorliegen. Wann ein solcher gegeben ist, lässt das Bundesgericht offen. Beim Umfang des Vermögensverzehrs ist zu beachten, dass der Unterhaltsschuldner auch seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können muss. Ein pauschales Abstellen auf die Vermögensfreigrenze des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen ELG zur Bestimmung des jährlichen Umfangs des Vermögensverzehrs ist nicht zulässig.

 

Ehescheidung

Ehescheidung

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Recht auf Bezeichnung der Betreuung als alternierende Obhut und Recht auf halbe Erziehungsgutschrift
BGE 147 III 121
Leisten beide Eltern einen ähnlichen Anteil bei der Betreuung der Kinder, besteht der Anspruch, dies als alternierende Obhut im Urteil zu bezeichnen. Ist dies der Fall, muss das Gericht zusätzlich den Wohnsitz der Kinder festlegen. Ausserdem besteht bei der hälftigen Betreuung auch der Anspruch auf die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften, es sei denn, ein Elternteil hätte einen grösseren Erwerbsausfall zu verzeichnen.

 

Gesetzgebung

 

Ehescheidung

Ehescheidung

Güterrecht

Güterrecht
Bund
Revision des Erbrechts
Was sich für Eheleute und PartnerInnen ändert
Ab 1. Januar 2023 entfällt das Pflichtteilsrecht der Ehegatten und eingetragenen PartnerInnen im hängigen Scheidungs- /Auflösungsverfahren, wenn dieses auf gemeinsames Begehren eingereicht wurde oder das Getrenntleben länger als zwei Jahre dauert. Dann verlieren sie auch schon bei Rechtshängigkeit des Verfahrens Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen. Gleiches gilt für ehevertragliche Begünstigungen in der Errungenschaftsbeteiligung und Gütergemeinschaft. Ferner wird die überhälftige Vorschlagszuweisung nicht mehr bei der Pflichtteilsberechnung hinzugezählt, dafür als erstes herabgesetzt.

 

Kommentierung

 

Ehescheidung

Ehescheidung

Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht
Bund
Kein Unterhalt aus Millionenerbe
Das Bundesgericht legt im vorliegenden Entscheid ausführlich die Voraussetzungen des Vermögensverzehrs im Unterhaltsrecht dar. Es kommt zum Schluss, dass Erbvermögen grundsätzlich nicht für die Sicherstellung des Unterhalts beigezogen werden könne, es sei denn, es liege ein begründeter Ausnahmefall vor. Wann von einem solchen auszugehen ist, lässt das Bundesgericht allerdings offen. Dieser Beitrag widmet sich einerseits der Frage nach dem Ausnahmefall. Andererseits beleuchtet er die Überlegungen, die hinter der Unterscheidung zwischen Erb- und sonstigem Vermögen stehen und wirft die Frage auf, ob die Unterscheidung gerechtfertigt ist.

 

Fachbeiträge

Nachehelicher Unterhalt

Ehescheidung

Ehescheidung

Eheschutz

Eheschutz

Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht
Nachehelicher Unterhalt
Die neue Rechtsprechung im Praxistest
Das Bundesgericht hat die "45er-Regel" und die Rechtsprechung zur Lebensprägung der Ehe aufgehoben. Neu wird für jeden Einzelfall geprüft, ob die Ehe das Leben der Eheleute tatsächlich geprägt hat. Ausserdem wird die Eigenversorgungsfähigkeit des potenziell unterhaltsberechtigten Ehegatten geprüft, unabhängig von einer Altersgrenze. Kann der gebührende Unterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit gedeckt werden, besteht in der Regel bis zur Höhe des ehelichen Lebensstandards Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist aber zeitlich zu befristen. Die Probleme, die dies in der Praxis mit sich bringen kann, und mögliche Lösungsansätze zeigt der Fachbeitrag auf.