Verheiratete Eltern haben mit Geburt ihres Kindes an gemeinsame elterliche Sorge. Ist der Vater nicht mit der Mutter verheiratet erhält er elterliche Sorge demgegenüber erst auf Grund eines Beschlusses der KESB. Eine parlamentarische Initiative fordert nun, dass auch diese gemeinsame elterliche Sorge haben, sobald das Kindesverhältnis feststeht.