Auswirkungen der am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Erbrechtsrevision auf das Familienrecht
Auswirkungen der am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Erbrechtsrevision auf das Familienrecht
Auswirkungen der am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Erbrechtsrevision auf das Familienrecht
1. Einleitung
Am 1. Januar 2023 wird der erste Teil der Erbrechtsrevision in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen gelten für alle Todesfälle nach dem 1. Januar 2023 und sind damit auch auf vor diesem Zeitpunkt errichtete letztwillige Verfügungen und Erbverträge anwendbar. Aber nicht nur auf das Erbrecht an sich wird die Revision Einfluss haben, sondern auch auf das Familienrecht, was nachfolgend in einer kurzen Übersicht aufgezeigt werden soll.
2. Gesetzlicher Erbanspruch von Ehegatten
Die Rechtslage bleibt betreffend die gesetzlichen Erbansprüche der Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern unverändert. Wie bisher entfällt auch nach der Revision erst mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils der gesetzliche Erbanspruch der geschiedenen Ehegatten (Art. 120 Abs. 2 nZGB).
3. Verlust des Pflichtteilsschutzes ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens
Nach bisher geltendem Recht behält ein Ehegatte seinen gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils, was zu stossenden Ergebnissen führen kann. Im Extremfall...
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