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«Ehe für alle» – Wie weiter? Teil I

Fachbeitrag

«Ehe für alle» – Wie weiter? Teil I

Mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die «Ehe für alle» wird die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Damit sollen auch die Regelungen zur gemeinsamen Elternschaft geklärt und der Zugang zur Samenspende für Frauenpaare erlaubt werden. – Es geht insbesondere um die Frage des «Wie weiter?» in Sachen Elternschaft mit Blick auf eine möglichst kohärente und tragfähige Gesetzeslösung für das Ehe- und Familienrecht im 21. Jahrhundert. Teil I beschäftigt sich mit den Meilensteinen und dem gesellschaftlichen Kontext.
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 22

Kein Schlichtungsverfahren bei Unterhaltsklage?

Fachbeitrag
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Kein Schlichtungsverfahren bei Unterhaltsklage?

Der Beitrag befasst sich mit dem obligatorischen Schlichtungsverfahren bei selbständigen Unterhaltsklagen. Er untersucht die geltende Rechtslage, erläutert die Umsetzung in einzelnen Kantonen und beantwortet aufgrund der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Schlichtungsverfahren entfällt.
Annekatrin Wortha
iusnet FamR 20.10.2021

Ehe für Alle - die Abstimmung im Überblick

Fachbeitrag
Eheschliessung

Ehe für Alle - die Abstimmung im Überblick

Die Befürworter der Initiative werben mit Regenbogenfahnen und eigens kreierten Songs für ihr Anliegen, die Gegner machen mit Bildern von traurigen Kindern mobil. Die Öffnung der Ehe für alle Personen wird intensiv diskutiert, und die Abstimmung steht kurz bevor. Was will die Vorlage genau? Und werden damit wirklich alle rechtlichen Ungleichheiten behoben?
Dinah Hetata
iusnet FamR 12.09.2021

Nachehelicher Unterhalt

Fachbeitrag
Ehescheidung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Nachehelicher Unterhalt

Das Bundesgericht hat vor ein paar Monaten zum Rundumschlag ausgeholt und mit seinen Entscheiden BGE 147 III 249 und BGE 147 III 308 in konstanter Rechtsprechung aufrechterhaltene und liebgewonnene Regeln über Bord geworfen. Wer bei der Scheidung älter als 45 Jahre ist oder länger als 10 Jahre verheiratet war, kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, ohne Weiteres Unterhalt bis zur Pensionierung zu bekommen.
Annekatrin Wortha
iusnet FamR 27.08.2021

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