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Ehe für Alle - die Abstimmung im Überblick

Ehe für Alle - die Abstimmung im Überblick

Fachbeitrag
Eheschliessung

Ehe für Alle - die Abstimmung im Überblick

Die Vorlage «Ehe für Alle» für die Volksabstimmung vom 26. September 2021 hat einen langen Weg hinter sich. Ins Leben gerufen durch die parlamentarische Initiative der Grünliberalen im Jahr 2013 beschlossen Bundesrat und Parlament im Dezember 2020, dass auch gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit zur zivilen Eheschliessung erhalten sollen – und zwar ohne, dass hierfür die Verfassung angepasst werden müsste. Nachdem ein überparteiliches Komitee gegen den Beschluss von Parlament und Bundesrat das Referendum ergriffen hat, liegt nun der fertige Gesetzestext zur Abstimmung vor. Dieser enthält mit dem neuen Wortlaut von Art. 94 nZGB im Kern den Grundsatz, dass die «Ehe von zwei Personen eingegangen werden kann, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sind» . Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen und sich im Vergleich zur bisher möglichen eingetragenen Partnerschaft besser absichern. Ebenso integriert wird im neuen Art. 255a nZGB die sogenannte Mutterschaftsvermutung, wonach die Ehefrau der Geburtsmutter von Gesetzes wegen als zweiter Elternteil des Kindes gilt, sofern dieses in der Schweiz mittels einer nach dem...

iusNet FamR 12.09.2021

 

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