iusNet FamR 1/2024
iusNet FamR 1/2024
[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Im Namen von iusNet Familienrecht wünsche ich Ihnen auf diesem Wege ein frohes und gesundes Jahr 2024. Danke, dass Sie auch in diesem Jahr wieder dabei sind. In der ersten Ausgabe des iusNet-Familienrecht-Newsletters des neuen Jahres präsentieren wir Ihnen drei neue Rechtsprechungen des Bundesgerichts sowie eine Kommentierung zur ZPO-Revision. Vervollständigt wird die Ausgabe mit der Vorstellung der Motion, welche die Thematik über den Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums nochmals aufgreift. In seinem Urteil 5A_928/2022 vom 12.10.2023 erinnert das Bundesgericht daran, welche Grundsätze für das Gericht bei der Befolgungspflicht im Zusammenhang mit Gutachten gelten und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit von einem solchen abgewichen werden kann. Im Urteil 5A_933/2022 vom 25.10.2023 befasst sich das höchste Gericht mit der interessanten Frage nach der richtigen Berechnungsmethode bei aussergewöhnlich guten finanziellen Verhältnissen und welcher Spielraum den kantonalen Gerichten diesbezüglich zusteht. Eine Besonderheit liefert das Urteil 5F_22/2023 vom 07.12.2023. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im bundesgerichtlichen Urteil eine Verletzung von Art. 6 Ziff. 1. EMRK fest, woraufhin sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen hatte, ob die Voraussetzungen für eine Revision i.S.v. Art. 122 BGG erfüllt sind. Seit 1. Januar 2011 ist das Zivilverfahren in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Mit der neuen ZPO, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, werden punktuelle Anpassungen an die Praxistauglichkeit vorgenommen. Frau Rechtsanwältin Rebecca Isenegger verschafft mit ihrem Beitrag einen Überblick über die relevantesten Neuerungen in der ZPO und kommentiert die Änderungen in kurzer Form. Und zu guter Letzt erfolgt die Vorstellung der Motion 24.3000 vom 09.01.2024, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine entsprechende Revisionsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorzulegen, damit die laufenden Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen.
Liebe Grüsse Layla Frehner
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