Am 1. Januar 2022 ist im Kanton Zürich das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung in Kraft getreten. Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, d.h. Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton.