Kosten- und Entschädigungsfolgen im Kindesschutzverfahren
Das Bundesgericht entscheidet über die Zusprechung einer Parteientschädigung im erstinstanzlichen Kindesschutzverfahren und den Antrag auf deren Aufhebung und Zusprechung einer eigenen Parteientschädigung im Rechtsmittelverfahren.
Praxisänderung: Umfang der Subrogation bei familienrechtlicher Unterhaltsbevorschussung und Sachlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens
In BGE 148 III 270 setzt sich das Bundesgericht mit der Sachlegitimation des unterhaltsbevorschussenden Gemeinwesens auseinander. Es würdigt die kritischen Lehrmeinungen zu seiner bisherigen Rechtsprechung und kehrt in seinem jüngsten Entscheid davon ab. Diese Praxisänderung ist nach Dafürhalten der Autorin sehr zu begrüssen.
Das Bundesgericht beurteilt im Entscheid vom 7. März 2022 die Voraussetzungen eines Prozesskostenvorschusses und tritt auf das Gesuch zur Leistung eines solchen für das bundesgerichtliche Verfahren nicht ein, da es ein materieller Anspruch sei, der vor dem zuständigen Sachgericht im kantonalen Verfahren einzufordern sei.
Das Bundesgericht legt im französischsprachigen Entscheid vom 30. März 2022 die Voraussetzungen der Gewährung der aufschiebenden Wirkung für Unterhaltsbeiträge dar und weist die Beschwerde und damit auch die aufschiebende Wirkung für die Unterhaltsbeiträge ab.
Fremdplatzierung des Kindes nur durch Kollegialbehörde der KESB
Im französischsprachigen, zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 8. März 2022 entschied das Bundesgericht, dass der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Platzierung des Kindes aufgrund des weiten Ermessens nur durch die Kollegialbehörde und nicht durch ein einzelnes Mitglied der KESB ausgesprochen werden dürfen. Eine Ausnahme gilt aufgrund der Dringlichkeit für superprovisorische Massnahmen.
Verletzung von Art. 6 EMRK bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
Der EGMR setzt sich im vorliegenden französischsprachigen Entscheid vom 8. Februar 2022 mit dem Recht des Vaters auseinander, sich vor einem Gericht gegen den Wohnsitzwechsel seiner Tochter, für die er gemeinsam mit der Mutter die elterliche Sorge ausübt, ins Ausland zu wehren.
Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Eheschutz-und Scheidungsgericht
Das Bundesgericht bestätigt im amtlich publizierten Entscheid seine Rechtsprechung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen dem Eheschutzgericht und dem Scheidungsgericht.
Der Bundesrat soll die Einführung von Familiengerichten prüfen. Der Nationalrat überwies das entsprechende Postulat. Das Familiengericht soll sich aus Fachleuten zusammensetzen und für alle familienrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein. Bevor ein Familienstreit vor Gericht kommt, soll nach dem Willen des Nationalrats ein obligatorisches Schlichtungsverfahren mit im Familienrecht bewanderten Fachleuten stattfinden. Dieses müsste unentgeltlich sein.
Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen
Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Werden Unterhaltsbeiträge als vorsorgliche Massnahmen festgelegt, können im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen keine abweichenden Unterhaltsbeiträge ausgesprochen werden. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft.
Das Bundesgericht befasst sich kurz mit der Freiburger Rechtsprechung zum theoretischen Einkommen, befindet über dessen Rechtmässigkeit aber nicht. Es weist die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht Freiburg zurück, um die Anwendung der von diesem entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall neu prüfen.